Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Die Große Koalition hat sich auf den letzten Drücker darauf geeinigt, dass der 52-Gigawatt-Solardeckel "unverzüglich" fallen soll – damit ist die Förderung gesichert. Die sog. kleine EEG-Novelle für Sofortmaßnahmen in der Coronakrise regelt auch die Abstände von Windrädern zu Wohnvierteln neu.
Wäre der 52-Gigawatt-Deckel (kurz "Solardeckel") im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht abgeschafft worden, wäre insbesondere die Förderung von kleineren und mittleren Solaranlagen gefährdet gewesen. Die Entscheidung der Großen Koalition (GroKo) am späten 18. Mai kam "auf den letzten Drücker".
Immobilienbranche drängte schon vor der Coronakrise auf die Beseitigung des Solardeckels
Ein Bündnis aus 12 Branchenverbänden hatte bereits Anfang des Jahres in einem offenen Brief politisch Druck gemacht: Die "politischen Versprechen" zur Beseitigung des Solardeckels müssten in einem vorgezogenen Artikelgesetz "umgehend und ohne weiteren Zeitverzug" umgesetzt werden. Ein Stopp der Förderung würde das Vertrauen in die klimapolitische Glaubwürdigkeit der Bundesregierung massiv erschüttern, heißt es in dem Brief.
Wird der Solardeckel nun doch noch ersatzlos gestrichen, könnten die geltenden Vorschriften des EEG unverändert weiter bestehen: Dann dürfte die Vergütung für Fotovoltaikanlagen im Segment bis 750 Kilowatt Peak weiter in Anspruch genommen werden.
Aktuelle Rechtslage: Förderung für kleinere Solaranlagen vor dem Aus
Nach aktueller Rechtslage läuft die Solarförderung für Fotovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald die installierte Fotovoltaik-Kapazität von 52 Gigawatt erreicht ist. Nach Berechnungen des BSW Solar dürfte das bereits im Juli 2020 der Fall sein.
Die Bundesregierung hatte bereits in ihrem Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 in einer Stellungnahme noch einmal beteuert, die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben zügig in den Bundestag einbringen zu wollen und den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), den der Bundesrat bereits im November 2019 an den Bundestag adressiert hat, zu unterstützen.
Ein Ziel der Deckelung war es, die Kosten des Solarenergie-Zubaus zu begrenzen. Das sei erreicht worden, argumentierte der Bundesrat: Die Kosten für neue Fotovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern seien stark gesunken. Damit würde der Deckel überflüssig.
Öffnungsklausel: Windräderabstände zur Wohnbebauung werden Ländersache
Für die Windkraft hat sich die GroKo auf eine sog. Länderöffnungsklausel geeinigt. Damit liegt die Verantwortung für die Abstandsregeln von Windkraftanlagen zu Gebäuden bei den Bundesländern: Zwar wird der 1.000-Meter-Abstand der Anlagen bis zur nächsten "bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung" zu Wohnzwecken im Baugesetzbuch geregelt. Ob und wie sollen aber die Länder entscheiden: Sie können den Mindestabstand in die Landesbauordnungen aufnehmen und auch Einzelheiten regeln, müssen aber nicht. Auch hier ist die Mini-Novelle noch nicht "in trockenen Tüchern" – die Anpassung an das EEG muss erst noch gesetzlich umgesetzt werden.