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Kleines ABC der Zwangsversteigerung

Dr. Michael Cirullies
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Zusammenfassung

Im Rahmen der Zwangsversteigerung tauchen zahlreiche Fachbegriffe auf, die für den Laien nur schwer verständlich sind, teilweise auch leicht verwechselt werden können (man denke nur an die verschiedenen Gebotsarten). Deshalb werden im Folgenden die wichtigsten Begriffe erklärt.

Ablösung des Gläubigers

Jeder, der durch die Zwangsversteigerung Gefahr läuft, sein Recht oder den Besitz am Grundstück zu verlieren, hat ein Ablösungsrecht: Er kann den möglichst bestrangigen Gläubiger durch Zahlung befriedigen und damit im Verfahren dessen Position einnehmen.

Bargebot

Der im Verteilungstermin zu entrichtende Betrag; er enthält nicht die bestehen bleibenden Rechte.

Barteil des geringsten Gebots

s. Mindestbargebot

Bestehen bleibende Rechte

Rechte Dritter, die nicht durch Zahlung zu decken, sondern vom Ersteher zu übernehmen sind. Sie müssen im Geiste zu dem abgegebenen Bargebot hinzugerechnet werden, will man den wirtschaftlichen Wert des Gebots ermitteln.

Deckungsgrundsatz

Es wird nur ein solches Gebot zugelassen, bei dem – neben den Verfahrenskosten – alle Rechte, die dem Recht des betreibenden Gläubigers vorgehen, gedeckt sind.

Doppelausgebot

Kann bei abweichenden Versteigerungsbedingungen erforderlich sein. Jeder Beteiligte kann eine Abänderung der Versteigerungsbedingungen verlangen.

Wird hierdurch das Recht eines anderen Beteiligten beeinträchtigt, muss dieser Beteiligte zustimmen. Lässt sich die Frage der Beeinträchtigung nicht sofort klären, erfolgt ein Gebot zu den gesetzlichen und ein Gebot zu den abweichenden Versteigerungsbedingungen.

Ersatzwert

Zusätzlich zum Bargebot zu zahlender Betrag, wenn sich herausstellt, dass ein eigentlich vom Erwerber zu übernehmendes Recht tatsächlich nicht besteht.

Fünfzehntel-Grenze

Liegt im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot eins...

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