Eine Elementarschaden-Pflichtversicherung würde Eigentümer und Mieter belasten. Der Bundesjustizminister hält sie für politisch falsch. In den Regierungsberatungen gab es aber "ausdrücklich noch keine Vorfestlegung", ob sie eingeführt wird, heißt es aus dem Verbraucherschutzministerium.
Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht – auch an Immobilien. Auf Antrag der besonders betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz haben deren Justizminister dann im darauffolgenden Herbst beschlossen, eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden für alle Hauseigentümer zu prüfen. Die Justizministerkonferenz sprach sich am 2.6.2022 dafür aus: Eine solche Pflichtversicherung sei verfassungsrechtlich möglich. Der Bund sollte bis Ende 2022 einen Vorschlag für eine konkrete Regelung erarbeiten.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich am 8.12.2022 anlässlich der Beratungen zur Pflichtversicherung für Elementarschäden bei einer Konferenz der Länderregierungschefs in Berlin gegen eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung aus.
Beratungen der Bundesregierung
"In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht", erklärte der Minister gegenüber dem "Handelsblatt". Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich "wohl möglich", aber politisch falsch, wird Buschmann zitiert. Hierzu habe es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Christian Kühn, sagte dazu: "In den Beratungen der Bundesregierung erfolgte ausdrücklich noch keine Vorfestlegung hinsichtlich der Frage des "Ob" der Einführung einer Verpflichtung zur Absicherung gegen Naturgefahren."
Während Buschmann Medienberichten zufolge die Länder in der Pflicht sieht, eigene Regelungen zu schaffen, hält Kühn weitere Beratungen mit Verbänden sowie Rechts- und Wirtschaftsexperten für sinnvoll. Dabei sei auch zu prüfen, wie die Zahl der freiwillig Versicherten deutlich erhöht werden könne. Wichtig sei im Ergebnis auch, dass nicht die Allgemeinheit für die Schäden aufkommen müsse.
Warum Elementarschäden versichern?
Eine Gebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus, etwa abgedeckte Dächer, und kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen – wie vollgelaufene Keller – sind in der Regel nicht versichert. Nur wenn auch Elementarschäden abgesichert werden, besteht umfassender Versicherungsschutz.
Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser schützen. Doch selbst im von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Rheinland-Pfalz tut das nur ein Teil. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind dort auch ein Jahr nach der Katastrophe nur 42 % der Gebäude gegen Naturgefahren versichert (Stand: Juni 2022).
Bei der Versicherungsquote gibt es in fast allen Bundesländern Nachholbedarf, nur in Baden-Württemberg nicht. Hier sind laut GDV 94 % der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den übrigen Ländern liegt die Quote zwischen 28 % (Bremen) und 53 % (NRW).
Im Februar 2022 hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen seinen Vorschlag aus dem Jahr 2019 erneuert und eine verpflichtende Basisversicherung gegen Elementarschäden für alle Eigentümer von Wohngebäuden wieder ins Spiel gebracht. Eine solche Pflicht sei "verfassungskonform". Dieser Einschätzung waren die Justizminister der Länder gefolgt.
Auswirkungen für Eigentümer?
Verbraucherschützer halten die Einführung einer Pflichtversicherung für einen zu großen Eingriff in die Grundrechte. Bei verfassungskonformer Umsetzung habe eine solche Pflicht enge Grenzen, sagt auch GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. "Sie wird am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten." Bestandsbauten oder Gebäude in Gebieten, die nicht als hochrisikogefährdet gelten, seien dann nicht versichert. Auch die Prämienhöhen und die Frage, ob Versicherte in einer besonders gefährdeten Region mehr zahlen müssten als andere, müsse erst noch geklärt werden.
Die Prämien für Elementarschadenversicherungen orientieren sich an der sog. Gefährdungsklasse des jeweiligen Gebäudes. In der niedrigsten Stufe gibt es Versicherungen bereits für weniger als 100 EUR, wie aus Daten der Stiftung Warentest und Vergleichsportalen hervorgeht. In der höchsten Klasse dagegen übernehmen Versicherer oft nicht das vollständige Risiko. Es könnten hohe Selbstbehalte und Prämien von mehreren hundert EUR pro Jahr anfallen. Wie hoch die tatsächlichen Mehrkosten für Eigentümer wären, hängt von der Aus...