Kostenordnung aufgehoben

Seit dem 1.8.2013 hat die Modernisierung des Kostenrechts nun auch in den Bereichen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch in Nachlasssachen ihre Fortsetzung gefunden: Das bisherige Kostengesetz für die freiwillige Gerichtsbarkeit, die Kostenordnung (KostO), wurde durch das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Es regelt entsprechend seinem Namen die Kosten für Gerichte und Notare; für Rechtsanwälte gilt das RVG.

Größere Transparenz

Die Gebührentatbestände für Notare sind in einem besonderen Teil des Kostenverzeichnisses zusammengefasst. Die Zusammenstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände in diesem Verzeichnis soll für mehr Transparenz sorgen, der Aufbau wurde insoweit an die übrigen Kostengesetze angeglichen. Neben dieser Vereinheitlichung der Strukturen im gesamten Kostenrecht ist hiermit auch eine Anpassung der Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung verbunden.

Übergangsrecht: Für alle bereits bis zum 30.7.2013 anhängigen Verfahren gilt weiterhin die Kostenordnung.

(Ausführlich dazu Zimmermann, FamRZ 2013, S. 1264; Kroiß, ZEV 2103, S. 413; Bormann, ZEV 2013, S. 425)

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