Das Bundeskabinett hat einer Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf zugestimmt. Der überholte Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sah für den Immobilienkauf noch das Bestellerprinzip vor: Wer den Makler beauftragt, soll die Kosten alleine tragen müssen. Dies ist vom Tisch. Jetzt soll die Provision geteilt werden können.
"Alter" Entwurf
In der SPD kamen 2018 Pläne einer Ausweitung der Regelung "Wer bestellt, der bezahlt", wie sie seit 2015 für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt, für den Immobilienkauf auf. Im Februar 2019 hat das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dann einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Grünen forderten im Mai 2019 außerdem eine Deckelung der Maklercourtage auf 2 % des Kaufpreises: Die Provision sei viel zu hoch und liege mit bis zu 7,14 % am obersten Ende im europäischen Vergleich.
Im jetzigen Kabinettsbeschluss ist vom Bestellerprinzip für den Immobilienkauf und einer Deckelung der Maklerprovision auf 2 % keine Rede mehr.
Was ist neu?
Geteilte Provision
Käufer und Verkäufer können wie bisher provisionspflichtig einen Makler beauftragen. Wer einen Makler nicht zuerst beauftragt hat, soll maximal so viel Provision zahlen müssen wie der 1. Auftraggeber – also höchstens die Hälfte der Gesamtprovision.
Verkäufer zahlt zuerst
Ist die Marktlage schlecht, kann es passieren, dass der Käufer deutlich weniger bezahlen will und muss, als der Verkäufer, sollte dieser den Makler beauftragt haben. Für den Makler bedeutet das unter anderem, dass er beide Seiten umfassend beraten und beide Parteien von seinem Provisionsanspruch überzeugen muss. Der Käufer soll dem Entwurf zufolge erst dann verpflichtet sein, die Provision zu zahlen, wenn der Verkäufer den Nachweis der Zahlung erbracht hat. Als möglicher Nachweis soll zum Beispiel ein Überweisungsbeleg dienen können.
Selbstnutzung
Die Neuregelung soll nur bei selbst genutzten Wohnimmobilien (Wohnungen, Einfamilienhäuser, auch mit Einliegerwohnung) gelten, aber nicht für Wohnobjekte mit 2 Wohnungen und mehr. Ausgenommen sind auch Gewerbeimmobilien. Der Maklervertrag soll künftig zudem der Textform bedürfen. Der Verwaltungsaufwand für den Makler würde dadurch nicht nur organisatorisch, sondern auch kundenorientiert größer.
Da sich die Höhe der Maklerprovision in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, will die Große Koalition nach eigenen Angaben mit der Änderung des Maklerrechts erreichen, dass durch eine bundesweit einheitliche Regelung die Transparenz und Rechtssicherheit erhöht und Käufer "vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage" geschützt werden. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten.