MUSTER: Maklervertrag mit Verkäufer
Maklervertrag mit Verkäufer
Zwischen
Herrn/Frau/Firma
................................................................................
– im Folgenden Auftraggeber genannt –
und
Herrn/Frau/Firma
................................................................................
– im Folgenden Makler genannt –
wird der folgende Maklervertrag geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) .................... in ...................., ....................
Das Objekt soll zum .................... verkauft werden.
Die Wohnfläche des Objekts beträgt ..... qm, die Nutzfläche beträgt ..... qm.
Die Eigenschaften und Besonderheiten des Objekts ergeben sich aus dem Erfassungsbogen, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
Alternative
Das Objekt hat folgende Eigenschaften und Besonderheiten
................................................................................
§ 2 Maklerauftrag
Der Makler wird mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
Alternative I
Der Makler wird ausschließlich mit dem Nachweis eines Kaufvertragsabschlusses entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
Alternative II
Der Makler wird ausschließlich mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses entsprechend § 1 dieses Vertrags beauftragt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrags weitere Makler mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung einer Verkaufsmöglichkeit des in § 1 näher beschriebenen Objekts zu beauftragen. Der Auftraggeber ist des Weiteren berechtigt, den Verkauf durch eigene Bemühungen herbeizuführen.
Der Auftraggeber sichert zu, von etwaigen Miteigentümern oder sonstigen Mitberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten zur Erteilung dieses Maklerauftrags ermächtigt und bevollmächtigt worden zu sein.
§ 3 Provision
Für den Nachweis bzw. die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags erhält der Makler eine Vergütung in Höhe von ..... % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils maßgeblicher Höhe, derzeit 19 %. Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem Hauptvertrag beurkundete Kaufpreis. Ist auf den Kaufpreis Umsatzsteuer zu zahlen, berechnet sich der Provisionsanspruch aus dem Bruttokaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer.
Alternative
Der Auftraggeber ist nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet, hat jedoch den Makler erforderlichenfalls bei der Durchsetzung seines Provisionsanspruchs gegen den Käufer zu unterstützen, so der Makler einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Käufer schließt.
(Achtung: Diese Klausel-Alternative sollte der Makler keinesfalls dann verwenden, wenn es sich beim Käufer um einen Verbraucher handelt und Gegenstand des Maklervertrags der Nachweis oder die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung ist. Nach § 656c BGB gilt nicht nur der Halbteilungsgrundsatz der Provision, was den Käufer angeht; nach § 656c Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich der Makler vielmehr vom Käufer dann keine Provision versprechen lassen, wenn er mit dem Käufer vereinbart, für diesen unentgeltlich tätig zu sein.)
Die Vergütung wird mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrags fällig.
Alternative
Die Vergütung wird ..... Tage nach dem Abschluss des wirksamen Hauptvertrags fällig.
§ 4 Aufwendungsersatz
(Hinweis: Der Makler kann auf Aufwendungsersatz verzichten. Dann entfällt dieser Paragraf.)
Alternative I
Für den Fall, dass es dem Makler während der Vertragslaufzeit trotz seiner Bemühungen nicht gelingen sollte, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags nachzuweisen bzw. zu vermitteln, ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
Alternative II
Im Fall des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder der Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit ist der Auftraggeber unabhängig von seiner Pflicht zur Provisionszahlung dem Makler zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Makler hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
§ 5 Rechte und Pflichten des Maklers
Der Makler wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen.
Dem Makler ist gestattet, sich auf seine Kosten der Mithilfe von Untermaklern bzw. Vertriebspartnern zu bedienen. Zusätzliche Kosten dürfen für den Auftraggeber insoweit jedoch nicht entstehen.
Auf wirtschaftliche Risiken, von denen der Makler im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen. Zu eige...