Wichtiger Grundbucheintrag
Der Nacherbenvermerk im Grundbuch ist von erheblicher Bedeutung, denn er verhindert den gutgläubigen Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen Dritten von dem nicht befreiten Vorerben. Daher gibt es auch vor Gericht häufig Streit um die Löschung dieses Vermerks.
Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks
Löschungsvoraussetzungen
Ein Nacherbenvermerk kann nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe sowie die testamentarisch bestimmten Ersatznacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist.
(OLG Rostock, Beschluss v. 25.7.2016, 3 W 136/13, RNotZ 2016 S. 686)
Wirkung der Bewilligung der Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch
Löschungsbewilligung
Bewilligt der Nacherbe die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks und verzichtet auf die Eintragung eines Nacherbenvermerks, so handelt es sich um einen wirksamen Verzicht des Nacherben auf den Schutz des Nacherbenvermerks. Mit diesem Verzicht ist nicht verbunden, dass die Zugehörigkeit des Nachlassgegenstandes zur Vorerbschaft entfällt.
(OLG München, Beschluss v. 3.2.2017, 34 Wx 470/16, BeckRS 2017, 101205)
Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen Verfügung des Vorerben
Nacherbenfeststellung
Setzt die berichtigende Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch die Zustimmung der Nacherben zur Grundstücksverfügung des Vorerben voraus, so hat das Grundbuchamt in eigener Zuständigkeit unter Auslegung der bezeichneten Eintragungsgrundlage die Nacherben festzustellen.
(OLG München, Beschluss v. 5.1.2017, 34 Wx 324/16, BeckRS 2017, 100031)
Vorerbschaft eines in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten – Eintragung eines Nacherbenvermerks?
Gütergemeinschaft
Auch dann, wenn der überlebende Teil von in Gütergemeinschaft lebenden Eheleuten nicht alleiniger Vollerbe, sondern (nur) alleiniger Vorerbe geworden ist, gehören zum Nachlass nicht die Grundstücke oder ein gütergemeinschaftlicher Anteil an den Grundstücken des Gesamtguts, sondern nur der Anteil des Verstorbenen am Gesamtgut. Die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch ist in diesem Fall nicht zulässig.
(OLG München, Beschluss v. 14.3.2016, 34 Wx 239/15, ZEV 2016 S. 393)
Entlassung eines Grundstücks aus der Nacherbfolge
Entlassung aus der Nacherbfolge
Durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen dem Vorerben und dem Nacherben kann ein zum Nachlass gehörendes Grundstück aus der Verfügungsbeschränkung der angeordneten Nacherbfolge entlassen werden. Es bedarf dann nicht der Zustimmung von Ersatznacherben zur Löschung eines eingetragenen Nacherbenvermerks.
(OLG Hamm, Beschluss v. 13.5.2016, 15 W 594/15, NJW-RR 2016 S. 1103)