Bodenschutz und Bauvorhaben

Das Bundeskabinett hat am 27.9.2017 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Bodenschutzbericht verabschiedet. Der Bericht zeigt die Potenziale auf, die Flächenrecycling für die Schaffung neuer Wohngebiete hat. Bereits aus früherer Nutzung versiegelte Flächen sind aus Umweltsicht für den Bau neuer Wohnungen besonders interessant. Im Rahmen des Flächenrecyclings werden ehemals bebaute Areale so hergerichtet, dass dort leichter Wohnungen entstehen können.

Neue Verordnung

Der Bodenschutzbericht geht auch auf die geplante Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ein. Diese liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor. Sie wurde insgesamt überarbeitet und an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und an die Erfahrungen aus dem 15-jährigen Vollzug angepasst. Der Entwurf soll u. a. den Bodenschutz bei Baumaßnahmen stärken. Die Verordnung sieht bei allen großen Bauvorhaben eine bodenkundliche Baubegleitung vor.

Geplante Änderungen

Im Einzelnen sind vorgesehen:

  • Im Anwendungsbereich wird eine Abgrenzung zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) eingeführt. Die EBV geht beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke den Vorschriften der BBodSchV über das Auf- oder Einbringen von Materialien grundsätzlich vor.
  • Die Vorsorgeanforderungen werden im Wesentlichen aus der bisherigen BBodSchV übernommen. Sie werden ergänzt um Vorsorgeanforderungen bei physikalischen Einwirkungen und um eine Anordnungsbefugnis für eine bodenkundliche Baubegleitung. Diese soll die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und einen schonenden Umgang mit Boden und Fläche unterstützen.
  • Die Regelungen über das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden werden um Anforderungen für den Bereich unterhalb oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert und neu gefasst.
  • Die Regelung zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Wasser wird um die Bodenerosion durch Wind ergänzt.
  • In den Vorschriften zur Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie zur Sanierung werden die Vorgaben der bisherigen BBodSchV übernommen.
  • Die Anforderungen an die Vorerkundung sowie die Probennahme und -analyse für die nach der BBodSchV vorgesehenen Untersuchungen werden ergänzt und übersichtlicher gefasst.

(Vierter Bodenschutzbericht der Bundesregierung, BT-Drucksache 18/13666, S. 17)

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