Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Der Ausbau von Dächern und die Aufstockung von Wohnhäusern ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig verfahrensfrei möglich. Das regelt die neue Bauordnung, die der Landtag beschlossen hat. Für Zündstoff sorgt dieser Punkt: Bei neu gebauten Parkplätzen wird die Installation von Solaranlagen Pflicht.
Neu gebaute offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen – etwa von Supermärkten – müssen in NRW künftig mit Fotovoltaik-Anlagen überdacht werden. Das sieht die neue Landesbauordnung (LBO) vor, die der Landtag am 30.6.2021 beschlossen hat. Dieser Punkt hatte im Vorfeld für viel Wind gesorgt.
Zunächst war geplant, dass schon Parkflächen ab 25 Plätzen mit Solardächern ausgestattet werden müssen. Die Frage, ob größere Parkplätze von Wohngebäuden ebenfalls unter die Regel fallen, war lange offen. Das ist jetzt aber vom Tisch: Die Solarpflicht wird nur für Gewerbeflächen gelten.
Ausbau und Aufstockung
Der Ausbau von Dachgeschossen und Dachaufbauten ist künftig laut NRW-LBO verfahrensfrei möglich, wenn sie statisch unbedenklich sind. Der Regierung wurde vorgeworfen, Bauen gefährlicher zu machen und die Vorgaben zum barrierefreien Bauen auszuhöhlen. Die neue LBO soll die Schaffung von Wohnraum erleichtern. Vor allem Bauen und Umbauen wird einfacher.
Erleichterter Dachausbau für neue Wohnungen
Es soll mehr Wohnraum entstehen – vor allem in dicht bebauten Städten. Der Dachausbau ist bislang an zusätzliche Vorschriften für das Gebäude gebunden, etwa beim Brandschutz. Das hat viele Hausbesitzer vom Ausbau abgehalten. Die Hürde soll gesenkt werden. Der Zubau einzelner Räume im Dach könnte dann ganz ohne Genehmigung auskommen.
Ausbau von Obergeschossen soll einfacher werden
Der Ausbau von Obergeschossen soll in Gebäuden, die vor dem 1.1.2019 errichtet worden sind, erleichtert werden, wenn er der Entstehung neuen Wohnraums dient. In diesem Fall soll auf die ansonsten ab dem 4. Geschoss geltende Aufzugspflicht verzichtet werden. Oft müssen solche Aufzüge außen angebracht werden, was so teuer sei, dass der Ausbau sich meist nicht rentiert und in manchen Fällen gar nicht umsetzbar ist.
Energetische Dämmung von Außenwänden
Vereinfacht werden soll auch die nachträgliche energetische Dämmung von Außenwänden – hier bis zu 30 Zentimeter – und Dächern. Das soll auch dann gelten, wenn die Nachbargebäude sehr dicht stehen.
Baugenehmigungen sollen beschleunigt werden
In der Novelle sind neue Vorgaben für die Bauämter vorgesehen: Die Bearbeitung von Baugenehmigungen soll schneller gehen.
Leerstand: Wird der Abriss verordnet?
Die Kommunen sollen das Recht erhalten, Eigentümer von Gebäuden, die lange leer stehen, zum Abriss zu zwingen.
Neue Maßnahmen gegen Schottergärten
In der Bauordnungsnovelle sind zudem neue Maßnahmen gegen Schottergärten vorgesehen, die dem Grunde nach heute schon nicht mehr zulässig sind. Bereits jetzt ist vorgeschrieben, nicht überbaute Flächen zu begrünen und wasseraufnahmefähig zu gestalten. Verstöße werden aber häufig nicht geahndet – etwa wegen mangelnder Kapazitäten oder anderer Prioritäten der kommunalen Behörden. Künftig soll die Prüfung, wie die Vorschriften regelgerecht umgesetzt werden, schon im Baugenehmigungsverfahren verankert werden.
Innovationsklausel für Innenstädte
Für Innenstädte wird eine sog. Innovationsklausel eingeführt, die Nutzungsänderungen für einen Zeitraum von 12 Monaten erleichtert. Damit soll verhindert werden, dass Geschäfte, die in der Corona-Krise aufgeben mussten, lange leer stehen.
5G-Ausbau
Die Novelle erleichtert auch den Aufbau höherer Antennen zum Ausbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes.
Hintergrund zur Novelle
Das Kabinett hatte einen Entwurf für die Novelle der BauO NRW erstmals am 10.9.2020 dem Landtag vorgelegt. Die LBO 2018 war erst am 1.1.2019 in Kraft getreten. Diese Regeln will das Bauministerium mit der aktuellen Neufassung noch einmal "anpassen an die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis". Der nachgebesserte Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018" (Stand 4.12.2020) wurde am 30.6.2021 mehrheitlich vom Landtag beschlossen.