Vermieter durften Mietern nicht kündigen, wenn diese durch Corona-bedingte Lockdowns klamm waren. Diese Sonderregelung im Mietrecht ("Mietenmoratorium") galt bis Ende Juni. Nun wird erneut ein spezieller Mieterschutz verlangt. Entsprechende Anträge liegen beim Bundestag.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert wegen der 2. Phase mit scharfen Corona-Beschränkungen ein neues Mietenmoratorium. "Es war ein großer Fehler, dass die Bundesregierung die Pandemie-bedingten Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen zum 30. Juni hat auslaufen lassen", heißt es in einem Positionspapier des DGB. Die Gewerkschaftler gehen mit ihrer Forderung sogar noch einen Schritt weiter: Mietrückstände dürften, anders als bei der Regelung aus dem Frühjahr, nicht verzinst werden, heißt es da.
Unterstützt wird die Forderung vom Deutschen Mieterbund (DMB) und der SPD im Bundestag. Widerstand kommt aus der Union. "Für eine Wiedereinführung des Mietenmoratoriums sehe ich weder Raum noch Rechtfertigung", sagte der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak. Das sieht die Immobilienbranche ähnlich. "Ein neues Kündigungsmoratorium ist aufgrund der vorhandenen Schutzschirme nicht notwendig", so Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Nur wenige Mieter hätten das Mietenmoratorium gebraucht. Die meisten Vermieter seien bemüht, für ihre durch Corona in Not geratenen Mieter eine solidarische Lösung zu finden.
Bundestag debattiert über Mietenmoratorium & Co.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Vermieter von Gewerbeflächen stärker in die Pflicht nehmen, um Mieter zu schützen. In ihrem Antrag fordert sie zum Beispiel die Anwendung des § 313 Abs. 1 BGB, der "Fälle von Betriebsschließungen und Nutzungsbeschränkungen aufgrund behördlicher Allgemeinverfügungen zur Covid-19-Bekämpfung als schwerwiegende Veränderung der die Vertragsgrundlagen bildenden Umstände im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB" definiert – daraus könnte sich ein Anspruch auf Vertragsanpassung ergeben. Gegebenenfalls müsste der Vermieter dann den Wegfall von Mieteinnahmen hinnehmen.
Als Entlastung von Vermietern, die ihre vermietete Immobilie mit einem Darlehen finanziert haben, fordern die Grünen die Bundesregierung auf, dass Vermieter bei Mietausfällen ihre Kreditverträge anpassen dürfen. Vermieter sollen das Recht erhalten, in solchen Fällen die Laufzeit von Immobilienkrediten für betroffene Flächen zu verlängern. So würden auch auf dieser Seite unbillige Härten vermieden, erklärten die Abgeordneten bei der Debatte im Bundestag am 6. November.
Mietenmoratorium für die ganze Dauer der Pandemie?
Ein neues Mietenmoratorium wollen neben SPD und DMB auch die Linken. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, "umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem ein Kündigungsmoratorium bei Covid-19-bedingtem Zahlungsverzug für die gesamte Dauer der Pandemie" vorsieht. In ihrem Antrag formulierten die Linken zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Absenkung der Nettokaltmiete um 30 % für Gewerbemieter, die Pandemie-bedingt "von erheblichen Umsatzverlusten betroffen und denen Mietzahlungen in voller Höhe nicht zumutbar sind".
Die AfD-Fraktion sieht in Soforthilfen für Vermieter gewerblich genutzter Räume eine Lösung: Gewerbliche Vermieter müssten die Möglichkeit erhalten, je nach Höhe der Corona-bedingten Einnahmenausfälle ein befristetes Zahlungsmoratorium für Forderungen aus Kredit- und Darlehensverträgen zu beantragen, inklusive Zins- und Tilgungszahlungen. Außerdem sollten Vermieter ein gezieltes Darlehensprogramm zur Unterstützung erhalten, zinsfrei, soweit durch die Pandemie bedingte Mietausfälle glaubhaft dargelegt würden.