Änderungen im PKH-Recht

Pünktlich zum Jahresbeginn ist das lange diskutierte neue Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts (BGBl 2013 I S. 3533) in Kraft getreten.

Es bringt einige Änderungen im materiellen Recht mit sich (ausführlich Timme, NJW 2013, S. 3057). So ist die bisher geltende Tabelle nach § 115 Abs. 2 ZPO abgeschafft worden. Nunmehr ist die Hälfte des einzusetzenden Einkommens maßgeblich. Auch soll der Gegner nun grundsätzlich auch zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe gehört werden. Daher sollte die Wahrheitspflicht bei den entsprechenden Angaben noch ernster genommen werden!

Alte Formulare ungültig

Parallel hierzu ist am 22.1.2014 die neue Prozesskostenhilfeformularverordnung (BGBl 2014 I S. 34) in Kraft getreten. Sie enthält auch die für Anträge erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die alten Formulare sind nicht mehr gültig.

Die neue Beratungshilfeformularverordnung (BGBl 2014 I S. 2) ist bereits seit dem 9.1.2014 in Kraft. Auch insoweit gelten neue Formulare.

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