Nachlassinsolvenzverwalter gegen Erben

Der Nachlassinsolvenzverwalter nahm die Mutter des Erblassers als Miterbin im Wege der Teilklage auf Zahlung von 350.000 EUR in Anspruch. In einem privatschriftlichen Teilerbauseinandersetzungsvertrag hatten die 3 Miterben vereinbart, dass die Ehefrau des Erblassers als Miterbin zu 3/4 zum Ausgleich für die von ihr übernommenen Geschäftsbeteiligungen des Erblassers einen Betrag von 1 Million EUR an die Beklagte und ihren Ehemann, die jeweils Miterben zu 1/8 geworden waren, zahlen sollte. Später setzte das Finanzamt gegen die Ehefrau des Erblassers die Erbschaftsteuer in Höhe von rund 500.000 EUR fest. Da diese die Erbschaftsteuer nicht bezahlen konnte, beantragte sie die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens, das entsprechend eröffnet worden ist. In diesem Verfahren hat das Finanzamt seine Erbschaftsteuerforderung angemeldet, die widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt worden ist. Der Insolvenzverwalter macht im Rahmen seiner Teilklage geltend, die Beklagte sei als Miterbin verpflichtet, den aufgrund der Teilauseinandersetzung erhaltenen Betrag zurückzuzahlen – zunächst ohne Erfolg. Doch die Revision des Verwalters gegen die abweisenden Urteile in der 1. und 2. Instanz führte zur Aufhebung sowie zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.

Dieses hatte ausgeführt, der Verwalter könne sich nicht auf einen Herausgabeanspruch nach § 1978 i. V. m. § 667 BGB stützen, weil es zum Zeitpunkt der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens keinen Nachlassgläubiger mehr gegeben habe.

Meinung des BGH

Doch nach Meinung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann die Frage der Rechtmäßigkeit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht Gegenstand eines solchen Herausgabeprozesses sein:

  • Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden.
  • Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden.

(BGH, Urteil v. 10.10.2013, IX ZR 30/12, NZI 2014 S. 73)

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