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Refinanzierungskredit des Leasinggebers als Dauerschuld

Joachim Moritz
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Leitsatz

Ist ein Refinanzierungskredit des Leasinggebers beim Immobilienleasing nach zehn Jahren zu tilgen, so spricht diese lange Dauer für das Vorliegen von Dauerschulden.

 

Sachverhalt

Die A-KG vermietete ein Grundstück per Immobilienleasingvertrag nebst noch zu errichtendem Gebäude für zehn Jahre ab 1.5.1991 an die R-GmbH. Zugleich beauftragte sie die R-GmbH mit der Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich auf ca. 23 Mio. DM. Mit Vertrag vom 2.5.1991 erwarb die A-KG das Grundstück von der R-GmbH und räumte ihr ein Ankaufsrecht ein, wonach sie jederzeit den Abschluss eines Kaufvertrags verlangen konnte, spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ab Beginn der Mietzeit.

Zur Finanzierung nahm die A-KG ein Darlehen über insgesamt 20 Mio. DM mit einer Laufzeit von zehn Jahren auf. Als finanziertes Objekt bezeichnet der Darlehensvertrag das Grundstück. Auf diesem wurde zur Kreditsicherung eine Grundschuld von 23 Mio. DM eingetragen. Die Zahlungsansprüche gegen die R-GmbH trat die A-KG an den Darlehensgeber ab. Die Forderungen aus dem Leasingvertrag mit der R-GmbH bilanzierte die A-KG unter Hinweis auf das Ankaufsrecht als Finanzanlage (Mietkaufforderung) mit dem kapitalisierten Barwert.

Das Finanzamt erließ Gewerbesteuer-Messbescheide, in denen das Darlehen dem Einheitswert des gewerblichen Betriebs und die damit zusammenhängenden Zinsen zur Hälfte als Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet wurden. Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das FG statt. Auf die Revision hat der BFH das FG-Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

 

Entscheidung

Ob ein Kredit als Dauerschuld oder Verbindlichkeit des laufenden Geschäftsverkehrs zu beurteilen ist, bestimmt sich nach seinem Charakter1. Dient ein Kredit der Beschaffung de...

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