Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg sind neue Schottergärten ab sofort verboten. Aber was passiert mit den steinigen Vorgärten, die schon da sind? Weg damit oder stehen lassen? Darüber streiten sich das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium. Letztlich werden das wohl die Gerichte klären müssen.
1 Bestandsschutz oder Grünfläche um jeden Preis?
Das baden-württembergische Umweltministerium ist der Ansicht, dass Schottergärten rückwirkend bis zum Jahr 1995 laut Landesbauordnung (LBO) untersagt seien. Nach § 9 Abs. 1 LBO müssen "die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (...) Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden". Das Wirtschaftsministerium hingegen geht von einem Bestandsschutz aus.
Die Gesetzeslage für bestehende Schottergärten ist momentan nicht eindeutig. Er wäre deshalb gar nicht "unfroh", wenn es zu einer Klage käme, sagte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. "Letztendlich wird es sich irgendwann nur vor Gericht klären lassen." Untersteller ist überzeugt: Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen – es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung.
2 Ministerpräsident Kretschmann appelliert an die Vernunft der Eigentümer
Für SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ist der Ministerien-Streit schwer nachvollziehbar: "Wenn ein Minister in der Landespressekonferenz sagt, er hoffe auf eine Klage, damit ein Gericht den Zwist seines Hauses mit einem anderen Ministerium beendet, sind wir in Absurdistan angekommen", sagte er.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte sich deutlich zu einer Umgestaltung von Schottergärten: "Dass Insekten keine Steine fressen können, dürfte allgemein einsehbar sein." Statt einer Welle an Klagen hoffe er auf vernünftige Bürger. Man solle seinen Garten insektenfreundlich gestalten, so Kretschmann.
3 Auch in anderen Bundesländern wird gegen Schottergärten mobil gemacht
In Nordrhein-Westfalen etwa sind neue Schottergärten bereits in einzelnen Städten und Stadtteilen tabu. Die Bauordnung des Landes (BauO NRW) verbietet die Versiegelung oder das Anlegen von Schottergärten auf nicht überbauten Flächen von Grundstücken (§ 8 Abs. 1). Bestehende Gartenflächen regelt das Gesetz aber offenbar nicht. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen herausgegeben.
In Hessen hatte das Umweltministerin Städte und Gemeinden schon seit Jahren dazu aufgerufen, Schottergärten zu verbieten. In Bayern haben das etwa Erlangen und vor Kurzem auch Würzburg über Satzungen bereits getan. Ein Landesgesetz zu ändern, wie es Baden-Württemberg getan hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch einmalig.