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Sicherheitsbegehungen von Gebäuden: innen und Technik

Hans-Thomas Damm
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Zusammenfassung

Im Folgenden sollen Hinweise zu den Gefahrstellen im Bereich des Gebäudes innen und der in der Wohnungswirtschaft wesentlichen technischen Anlagen gegeben werden.

Eine Sicherheitsbegehung sollte erst einmal mit einem Rundgang um das Gebäude beginnen. Danach sollte das Gebäude von oben nach unten in den öffentlich zugänglichen Bereichen begangen werden. Dabei ist auf eine möglichst immer wieder gleiche Vorgehensweise zu achten – das erleichtert später die Orientierung.

Für die Begehung und turnusgemäße Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen in den Wohnungen (z. B. Elektroanlagen, gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelder nach Landesbauordnung sowie Gasinnenleitungen) sind gesonderte Termine zu vereinbaren.

Die Abgaswegeüberprüfung von Einzelthermen und Einzelfeuerstätten in den Wohnungen wird entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung vom Bezirksschornsteinfeger bzw. vom beauftragten Schornsteinfeger vorgenommen. Zusätzlich gibt es ggf. Termine für die Ablesung von eingebauten Trinkwasserzählern und Wärmezähleinrichtungen.

1 Bereich Holzkonstruktionen

1.1 Elemente/Gefahrstellen

  • Dachbalken, Sparren, Pfetten u. Ä.
  • Traufbretter, Stirnbretter u. Ä.
  • Holzbekleidungen
  • Kellerabtrennungen

Dachstuhl mit Windrispe

1.2 Prüfungen/Kontrollen

  • Gibt es Wasserschäden, Feuchtigkeitsflecken?
  • Sind die Holzverbindungen in Ordnung?
  • Sind evtl. Dachlatten gebrochen?
  • Gibt es Ausflugslöcher am Konstruktionsholz, viele Käfer vor den Fenstern?
  • Tritt Holzmehl an Tragbalken aus?
  • Verwerfen sich Holzverkleidungen?
  • Tritt Würfelbruch im Holz auf (Hausschwamm)?
  • Wachsen Pilzfruchtkörper aus?
  • Gibt es verbreitet rostbraunen Staub (Sporen, Hausschwamm)?
  • Sind die Holzkonstruktionen frei zugänglich?

1.3 Hinweise zu Gesetzen, Normen, Richtlinien

  • § 836 BGB Verkehrssicherungspflicht
  • § 19 BauO NRW
  • VdS 3000-1 Schadenverhütung in Wohngebäuden
  • ARGE Ziegeldach e. V., Instandhaltung von Ziegeldächern
  • ZVDH, Musterwartungsvertrag
  • BGH, Urteil v...

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