1 Überblick
Eine der zentralen Aufgaben von Förderbanken ist es, politische Maßnahmen und Zielsetzungen mit passenden Finanzierungsprogrammen zu unterstützen und so zu ihrer Umsetzung beizutragen. Dies trifft auch auf die Klimaziele der Europäischen Union zu. Am 11.12.2019 stellte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den "European Green Deal" vor. Und im Januar 2020 stimmte das Europäische Parlament für die Umsetzung dieses ambitionierten Plans.
Abbildung 8: © European Investment Bank 2020
Das Hauptziel des Europäischen Green Deal ist eine nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaft (Sustainable Economy), in der Klimavorreiter gezielt gefördert und traditionelle Industrien in ihrer Transformation zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt werden sollen, um so die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Dies wird flankiert von der Climate Action Roadmap, die die Investitionsbedarfe in verschiedene Bereiche und Sektoren definiert und quantifiziert.
Den Förderbanken kommt dabei eine besondere Rolle zu – geeignete Investitionen zu identifizieren und mit passenden Finanzierungsinstrumenten ihre Umsetzung zu ermöglichen.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) – als Förderbank der EU-Mitgliedsstaaten – ist schon seit vielen Jahren Europas Klimabank und spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung des EU Green Deals und des Green Deal Investment Plans. Bis 2030 will die EIB-Gruppe, zu der auch der Europäische Investitionsfonds (EIF) gehört – mindestens eine Billion Euro für Investitionen in Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit mobilisieren. Die EIB-Gruppe hat sich weiterhin verpflichtet, bis Ende 2020 ihre gesamte Tätigkeit an den Zielen und Grundsätzen des Pariser Abkommens auszurichten.
Darüber hinaus hat die EIB zugesagt, ihre jährlichen Finanzierungen für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit bis 2025 auf mehr als 50 % ihres Geschäftsvolumens (2019: 31 %) zu erhöhen.
Zukünftig werden somit die Auswirkungen von Investitionen und Projekten auf das Klima noch stärker in den Vordergrund von Kreditentscheidungen rücken, als dies bislang bereits der Fall war.
Investitionen in Nachhaltigkeit und Klima könnten bis 2050 etwa 500.000 zusätzliche Jobs in der EU schaffen, wenn zugleich auch ein Transitionspfad für traditionell CO2-intensive Industrien und die damit verbundenen Arbeitsplätze ermöglicht wird.
2 Hintergrund und Einführung in die EU-Taxonomie
Nicht nur innerhalb der EU und im Kontext des Green Deal, sondern auch auf den globalen Finanzmärkten wächst seit vielen Jahren das Interesse an Finanzierungen in Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Vor allem institutionelle Anleger haben ein wachsendes Interesse an Investitionen in Anlageklassen, die bestimmte ESG-Kriterien erfüllen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Standards und Kriterien herausgebildet, die eine Einschätzung ihrer Relevanz erschweren. Emittenten, Investoren und Anleger fordern daher berechtigterweise mehr Transparenz. Bereits bei einem G20 Treffen in 2016 war dies ein Thema im Green Finance Synthesis Report, in dem eindeutigere Standards für nachhaltige Finanzierungen gefordert wurden.
Abbildung 9: Bericht der Technical Expert Group on Sustainable Finance © European Commission
Die EU griff dieses Thema in ihrem Action Plan in 2018 auf und bildete eine technische Expertengruppe (TEG) bestehend aus 35 Repräsentant*innen mit dem Ziel, eine EU-Taxonomie – also eine eindeutige Klassifizierung und Zuordnung von nachhaltigen Investitionen und grünen Finanzprodukten – zu erarbeiten, um mehr Transparenz und Sicherheit für Anleger und Emittenten zu schaffen.
Im Juni 2020 stimmte das Europäische Parlament dem vorgelegten Vorschlag zur Taxonomie Regulierung zu und schaffte so die rechtliche Basis für die EU-Taxonomie.
Die Empfehlungen der TEG zur Umsetzung und Ausgestaltung der EU-Taxonomie finden sich im technischen Abschlussbericht (Taxonomy Technical Report), der von Zeit zu Zeit aktualisiert werden soll.
Die EU-Taxonomie gemeinsam mit dem Technischen Bericht schaffen eine klare Grundlage für ökonomische Aktivitäten in verschiedenen Sektoren, die einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung leisten können. Darunter fallen auch Investitionen in angelehnte Bereiche des Umweltschutzes, bspw. in die Kreislaufwirtschaft, und in die Vermeidung von Umweltverschmutzung. Neben der ökologischen Komponente, sollen bei Investitionen gemäß der Taxonomie jedoch auch weitere Aspekte, wie ein Mindestmaß an Sozialverträglichkeit und der Do-No-Harm Ansatz berücksichtigt werden.
Im April 2021 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie vorgelegt. Im nächsten Schritt wird diese vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft und voraussichtlich ab Januar 2022 gelten.
Die EU-Taxonomie und der EU Green Bond Standard – Das Use-of-Proceeds Prinzip
Abbildung 10: Entwicklung der globalen Emissionen von Green Bonds seit 2007 © European Investment Bank
In der Anwendung der Taxonomie orientiert sich diese an einem Prinzip, das die EIB ...