Dipl.-Rpfl. (FH) Sylvia Meißner
Wohneigentum
Zielgruppe und Fördergegenstand: Gefördert werden Personen und Haushalte, die Wohnungen innerhalb festgelegter Gebietskulissen zur Selbstnutzung als Eigentümer erwerben oder bauen oder die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Förderungsfähige Maßnahmen für die Selbstnutzung sind
- der Erwerb eines leer stehenden oder bereits durch die Erwerberin oder den Erwerber genutzten Bestandsgebäudes, wenn damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 EUR je qm Wohnfläche verbunden sind,
- der Erwerb einer bestehenden Eigentumswohnung aus der Anschubfinanzierung,
- der Um- und Ausbau sowie die Erweiterung bestehender selbst genutzter Gebäude,
- der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen,
- die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung,
- Modernisierung und Instandsetzung einer vor dem 1.10.2009 errichteten Wohnung zur altersgerechten Anpassung und/oder energetischen Sanierung nach Maßgabe des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), wenn damit Kosten von mindestens 500 EUR je qm Wohnfläche verbunden sind.
Anschubfinanzierung für Investoren
Für Investoren wird eine sog. Anschubfinanzierung für die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und den Neubau in Form von Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen mit dem Ziel der Veräußerung als selbst genutztes Wohneigentum angeboten.
Außerdem werden Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen, z. B. für ältere Menschen mit und ohne Betreuungs-/Pflegebedarf gefördert.
Zu den Fördervoraussetzungen gehört die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
Grund- und Zusatzförderung
Art der Förderung, Konditionen: Die Grundförderung für den Erwerb, Neubau oder Ersterwerb sowie die Modernisierung oder Instandsetzung einer vor dem 1.10.2009 errichteten Wohnung besteht aus einem Darlehen in Höhe von 60.000 EUR. Bei Erfüllung bestimmter Fördertatbestände können Zusatzförderungen in Form von weiteren Darlehen oder Zuschüssen gewährt werden, z. B. für Maßnahmen im Bestand, Kinder oder Schwerbehinderte, Haushalte mit geringen Einkünften, besondere energetische Maßnahmen und denkmalpflegerischen oder bodenarchäologischen Mehraufwand. Werden im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Bestandsgebäudes, dem Neubau, dem Erstwerb oder der Modernisierung und Instandsetzung einer vor dem 1.10.2009 errichteten Wohnung bestimmte energetische Standards eingehalten, werden ein Zuschuss in Höhe von 30.000 EUR und ein zusätzliches Baudarlehen in Höhe von 150.000 EUR gewährt. Beim Um- und Ausbau und der Erweiterung bestehender selbst genutzter Gebäude sowie bei der Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige beträgt das Baudarlehen 20.000 EUR. Die Darlehen sind 20 Jahre zinsfrei. Die Tilgung beträgt mindestens 3 % jährlich. Mit Zusage fällt ein einmaliges Entgelt in Höhe von 2 % an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,5 % auf die jeweilige Darlehensrestschuld. Bei der Förderung des Erwerbs, Neubaus, Ersterwerbs sowie der Modernisierung und Instandsetzung einer vor dem 1.10.2009 errichteten Wohnung wird für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ein Tilgungsnachlass in Höhe von 5.000 EUR gewährt.
Wird Baukindergeld gewährt, kann dieses für eine Laufzeit von 10 Jahren zinslos vorfinanziert werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 3.000 EUR auf die gewährten Baudarlehen gewährt.
Bei der Anschubfinanzierung beträgt das Baudarlehen bis zu 2.500 EUR je qm Wohnfläche. Es ist bis zu 3 Jahre zins- und tilgungsfrei. Anschließend wird es marktüblich verzinst und ist mit mindestens 3 % zu tilgen. Ferner wird ein einmaliges und ein laufendes Entgelt erhoben. Wird das geförderte Objekt als selbst genutztes Wohneigentum verkauft, ist das Darlehen (ggf. anteilig) zurückzuzahlen. Nach spätestens 10 Jahren ist das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.
Zweckbindung: mind. 20 Jahre
Weitere Förderbedingungen: Die Wohnung ist für mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen. Die Eigenleistung beträgt je nach Fördergegenstand 10, 15 oder 20 % der Gesamtkosten und ist zu mindestens zwei Dritteln in Form eigener Geldmittel oder des eigenen Grundstücks zu erbringen.
Um neben den Belastungen aus dem Förderobjekt den Lebensunterhalt bestreiten zu können ist nachzuweisen, dass das Einkommen bestimmte Mindestrückbehaltsätze deckt.