Dipl.-Rpfl. (FH) Sylvia Meißner
Mietwohnraum
Fördergegenstand und Zielgruppe: Mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen werden innerhalb bestimmter Gebietskulissen die Modernisierung und Instandsetzung sowie der Neubau von generationsgerechtem Mietwohnraum gefördert. Fördergegenstände sind
- die generationsgerechte Anpassung durch Modernisierung und Instandsetzung,
- die Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse,
- der Mietwohnungsneubau,
- der Ein- und Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Gebäude,
- modellhafte Vorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien, Seniorinnen bzw. Senioren, Studierende und Auszubildende, Menschen mit Behinderungen sowie von Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen.
Im Fördervertrag werden Belegungs- und Mietbindungen für regelmäßig 20 Jahre vereinbart. Werden im Rahmen der Förderung der Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse oder im Rahmen der Förderung des Mietwohnungsneubaus Zuschüsse in Anspruch genommen, beträgt die Belegungs- und Mietbindung 25 Jahre. Die zulässige Erstvermietungsmiete beträgt je nach Einkommensgruppe der Mieter und Gebietskulisse zwischen 5,40 EUR und 7,50 EUR je qm Wohnfläche.
Eine mittelbare Belegung ist bis zu einem Anteil von 50 % der geförderten Wohnungen möglich.
Art und Höhe der Förderung: Mit Ausnahme des Ein- oder Anbaus von Aufzügen wird die Höhe der Förderung auf Basis der Objektwirtschaftlichkeit einzelfallbezogen ermittelt. Es gelten folgende Förderobergrenzen:
- für Modernisierung und Instandsetzung maximal 1.800 EUR Darlehen pro qm Wohnfläche für maximal 100 qm Wohnfläche je Mietwohnung,
- für die Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse sowie für den Neubau inklusive Aufzügen maximal 2.800 EUR Darlehen pro qm Wohnfläche. Werden Belegungs- und Mietbindungen von 25 Jahren begründet, wird ein Zuschuss von 350 EUR je qm Wohnfläche zuzüglich eines Darlehens in Höhe von 2.450 EUR je qm Wohnfläche gewährt.
- Bei Einhaltung bestimmter energetischer Standards wird ein Zuschuss in Höhe von 300 EUR je qm Wohnfläche gewährt. Die vorgenannten Förderobergrenzen erhöhen sich dadurch um 300 EUR je qm Wohnfläche.
- Für den Ein- oder Anbau eines Aufzugs einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs in das Gebäude werden maximal 20.000 EUR Darlehen je erschlossene Wohnung zuzüglich eines Zuschusses von maximal 5.000 EUR je erschlossene Wohnung gewährt. Werden mit der Installation des Aufzugs alle Wohnungen und das Gebäude barrierefrei erreichbar gestaltet, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 10.000 EUR je erschlossene Wohnung unter Anrechnung auf die Darlehenshöhe. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 EUR je erschlossener Wohnung beschränkt und beträgt höchstens 85 % der Kosten.
Förderkonditionen: Das Darlehen wird während der Bindungsdauer zinsfrei und mit mindestens 2 % Tilgung gewährt. Nach Ablauf der Bindungen betragen Zinssatz und Tilgung jeweils mindestens 1 %.
Es wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 1 % des Darlehensbetrags bzw. des Zuschusses und ein jährliches Entgelt in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Darlehensrestbetrags erhoben. Die Mindesteigenleistung beträgt je nach Fördergegenstand 15 % oder 20 % der Gesamtkosten.
Zusätzliches Förderangebot: Besteht durch die Kommune nachgewiesener Bedarf an einer Fortführung der Zweckbindung, kann die Fördervereinbarung um weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Konditionen des Förderdarlehens werden in diesem Fall unter Berücksichtigung der Objektwirtschaftlichkeit festgelegt.