Dipl.-Rpfl. (FH) Sylvia Meißner
Haushalte mit geringem Einkommen
Fördergegenstand und Zielgruppe: Gefördert werden der Neubau einschließlich des erstmaligen Erwerbs neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit (Ersterwerb) sowie der Ersatzneubau. Wenn wesentlicher Bauaufwand entsteht, werden auch der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung gefördert. Wohnungen des betreuten Wohnens und Räume für die gemeinschaftliche Nutzung oder zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur können ebenfalls gefördert werden. Zielgruppe sind Haushalte mit geringem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG und Haushalte mit einem Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze.
Es sind Wohnflächenobergrenzen und energetische Anforderungen zu beachten.
Art und Höhe der Förderung: Die Förderung besteht aus Grunddarlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschüssen. Das Grunddarlehen beträgt je nach Mietenstufe des Bauorts und der Zielgruppe je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche:
Gemeinde der Mietenstufe |
Zielgruppe innerhalb der Einkommensgrenze |
Zielgruppe über der Einkommensgrenze |
1 bis 3 |
2.500 EUR |
1.800 EUR |
4 |
2.600 EUR |
1.850 EUR |
5 |
2.800 EUR |
1.900 EUR |
6 |
3.050 EUR |
2.100 EUR |
7 |
3.150 EUR |
2.200 EUR |
Daneben wird eine Reihe von Zusatzdarlehen gewährt (z. B. für Abrisskosten im Zusammenhang mit Ersatzneubau, standortbedingte Mehrkosten, bauliche Maßnahmen aufgrund einer Schwerbehinderung, Aufzüge, das Bauen mit Holz, ökologische Dämmstoffe und die Erreichung des Effizienzhausstandards 55 oder besser).
Für den Ausbau beträgt die Förderung 50 %, für Umwandlung und Umbau 70 % und für die Erweiterung 90 % der Fördersätze der Grunddarlehen. Die Zusatzdarlehen werden in ungekürzter Höhe gewährt.
Je nach Fördermietenstufen, Bindungsdauer und Fördergegenstand wird ein Tilgungszuschuss zwischen 30 und 50 % des Grunddarlehens gewährt. Auf Zusatzdarlehen wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 % bereitgestellt.
25 und 30 oder 20 Jahre Zweckbindung
Gegenleistung: Der Bindungszeitraum der geförderten Wohnungen beträgt wahlweise 25 oder 30 Jahre für die Zielgruppe der Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze und 20 Jahre bei einer Förderung zugunsten von Haushalten mit einem Einkommen von bis zu 60 % über der Einkommensgrenze. Neben der Belegungsbindung wird eine Mietbindung mit folgenden monatlichen Anfangsmieten (Nettokaltmiete) vereinbart:
Gemeinde der Mietenstufe |
Zielgruppe innerhalb der Einkommensgrenze |
Zielgruppe über der Einkommensgrenze |
1 |
4,40 EUR/qm |
4,75 EUR/qm |
2 |
4,90 EUR/qm |
5,15 EUR/qm |
3 |
5,40 EUR/qm |
5,75 EUR/qm |
4 |
5,70 EUR/qm |
6,30 EUR/qm |
5 |
6,40 EUR/qm |
7,40 EUR/qm |
6 |
6,80 EUR/qm |
7,70 EUR/qm |
7 |
7,20 EUR/qm |
8,10 EUR/qm |
Die Miete darf während der Mietbindung um jährlich 1,75 % erhöht werden.
Förderkonditionen: Je nach Zielgruppe der Förderung ist das Darlehen in den ersten 5 bzw. 10 Jahren unverzinslich, danach wird es bis zum Ablauf des 10. bzw. 15. Jahres mit 0,5 % verzinst und anschließend für die restliche Dauer der Belegungs- und Mietbindung mit 1 %. Nach Bindungsablauf wird das Darlehen marktüblich verzinst. Der Tilgungssatz beträgt 1 % zzgl. ersparter Zinsen. Es ist eine Eigenleistung in Höhe von 15 % der Gesamtkosten erforderlich.
Weitere Förderangebote: Außerdem wird der Erwerb von Belegungsbindungen an Mietwohnungen im Bestand, die seit mindestens 10 Jahren bezugsfertig sind und keinen anderweitigen Belegungs- und Mietbindungen unterliegen, mit einem Zuschuss gefördert.