Grundlage des Bilanzrahmens für die Wohnungswirtschaft ist die Frage:

Wo hat das Unternehmen Einfluss auf den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen der bewirtschafteten Wohnungen?

Dabei sollen sich die positiven Effekte von Investitionen in die energetische Ertüchtigung des Bestandes und/oder der Umstellung der Energieversorgung der Liegenschaften abbilden lassen. Letztendlich enthält der Bilanzrahmen auch eine strategische Komponente, wie breit die THG reduziert (z. B. auch durch das Angebot von Mieterstrom aus regenerativen Energien) bzw. durch geeignete Maßnahmen zukünftig ggf. auch kompensiert werden sollen.

Energieverbräuche und THG-Emissionen aus den Geschäftsstellen, Werkstätten und dem Fuhrpark des Wohnungsunternehmens sind deshalb nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfe (siehe oben, Ebene 1). Sie sollten jedoch von jedem Unternehmen regelmäßig erfasst und gesteuert werden. Bei Nicht-KMUs werden sie seit 2015 im Energieaudit nach Energiedienstleistungsgesetz betrachtet.

Ebenfalls nicht betrachtet werden derzeit Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (grauer Emissionen, Ebene 4). Zukünftig wird dieser Punkt aber an Bedeutung gewinnen. Graue Emissionen sollten perspektivisch erfasst und entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung in Betracht gezogen werden.

Freiwillige Kompensationen auf Basis von Projekten mit hoher Qualität und guter Qualitätssicherung sind uneingeschränkt sinnvoll. Sie haben aber für Wohnungsunternehmen derzeit keine praktische Bedeutung, z. B. durch offizielle Anrechnung auf ein Klimaschutzziel. Durch Kompensation auf Basis von Zertifikaten belegte Emissionsminderungen und die Qualitätsmerkmale der Zertifikate sollten im Bericht angegeben werden.

Die GdW Arbeitshilfe 85 definiert im Ergebnis folgenden wohnungswirtschaftlichen Bilanzrahmen:

  • die Energieverbräuche,
  • die CO2-Emissionen der vermieteten Bestände im Betrieb ohne Vorketten der Energieträger (Ebene 2),
  • die THG-Emissionen der vermieteten Bestände im Betrieb mit Vorketten der Energieträger (Summe aus Ebene 2 und 3).

Innerhalb des Bilanzrahmens sind

  1. die Energieverbrauchsdaten detailliert zu erheben und
  2. die mit dem Energieverbrauch verbundenen CO2- und THG-Emissionen zu ermitteln.

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