Zitat

(1) 1Die Vertretungsorgane jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf im Einzelnen und insbesondere das Umtauschverhältnis der Anteile oder die Angaben über die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger sowie die Höhe einer anzubietenden Barabfindung rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden (Verschmelzungsbericht); der Bericht kann von den Vertretungsorganen auch gemeinsam erstattet werden. 2Auf besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung der Rechtsträger sowie auf die Folgen für die Beteiligung der Anteilsinhaber ist hinzuweisen. 3Ist ein an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes, so sind in dem Bericht auch Angaben über alle für die Verschmelzung wesentlichen Angelegenheiten der anderen verbundenen Unternehmen zu machen. 4Auskunftspflichten der Vertretungsorgane erstrecken sich auch auf diese Angelegenheiten.

(2) 1In den Bericht brauchen Tatsachen nicht aufgenommen zu werden, deren Bekanntwerden geeignet ist, einem der beteiligten Rechtsträger oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 2In diesem Falle sind in dem Bericht die Gründe, aus denen die Tatsachen nicht aufgenommen worden sind, darzulegen.

(3) 1Der Bericht ist nicht erforderlich, wenn alle Anteilsinhaber aller beteiligten Rechtsträger auf seine Erstattung verzichten oder sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden. 2Die Verzichtserklärungen sind notariell zu beurkunden.

1 Zweck der Regelung

 

Rz. 1

Der Vorstand der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften hat grundsätzlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf sowie insbesondere das Umtauschverhältnis der Anteile oder die Angaben über die Mitgliedschaften bei den übernehmenden Rechtsträgern, der Maßstab für ihre Aufteilung etc. rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden (§ 8). Dieser Verschmelzungsbericht kann auch für beide Genossenschaften gemeinsam erstellt werden, § 8 Abs. 1 Satz 2. Dies bietet sich an, wenn eine sehr kleine Genossenschaft auf eine größere verschmolzen wird, deren Vorstand in der Erstellung derartiger Berichte erfahren ist.

 

Rz. 2

Der Zweck des Berichts besteht insbesondere auch darin, den Umwandlungsvorgang und seine Hintergründe für die Mitglieder transparent zu gestalten, damit sie sich ein Bild darüber machen können, ob die Verschmelzung wirtschaftlich zweckmäßig ist und den gesetzlichen Anforderungen genügt (OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, Az. 8 W 11/99, ZIP 1999, 798). Die Mitglieder sollen in die Lage versetzt werden, über die Verschmelzung in Kenntnis aller relevanten Umstände zu beschließen. Deshalb muss der Bericht das Verschmelzungsvorhaben in seiner Gesamtheit und in seinen wesentlichen Merkmalen darlegen und darüber informieren, welche Überlegungen der geplanten Verschmelzung zugrunde liegen, welche Unternehmenswerte wie ermittelt worden sind und welche Berechnungen zur Angemessenheit der Bewertung erfolgt sind (Schwab in Lutter § 127 RN 17, 18).

2 Gliederung und Inhalt des Berichts

 

Rz. 3

Der Bericht muss zudem das Umtauschverhältnis der Anteile erläutern und begründen. Die Mitglieder aller beteiligten Rechtsträger können in notariell zu beurkundenden Erklärungen (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, 127) auf die Erstellung des Berichts verzichten. Allerdings ist die Verzichtserklärung von sämtlichen Mitgliedern abzugeben.

 

Rz. 4

Im Einzelnen kann der Bericht wie folgt gegliedert werden:

1. Einleitung
2. Erläuterung der Gründe für die Erstellung eines Verschmelzungsberichts und kurze, allgemeine Darstellung der Verschmelzungspartner bzw. der Gründe für die Verschmelzung
3. Darstellung der rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verschmelzung, insbesondere:
  – Angaben zum Verschmelzungsvertrag
  – Darstellung der Vermögensübertragung der übertragenden Genossenschaft
  – Rechtsnachfolge der übernehmenden Genossenschaft
  – Übergang der Mitgliedschaften der übertragenden Genossenschaft auf die übernehmende
  – Beteiligung der Mitglieder der übertragenden an der übernehmenden Genossenschaft (Angaben und Erläuterung zum Umtauschverhältnis)
  – Höhe der Barabfindung
  – Darstellung möglicher Satzungsänderungen bei der übernehmenden Genossenschaft
  – Ergänzungswahlen zur Vertreterversammlung
  – Änderungen in der Besetzung der Gremien der übernehmenden Genossenschaft
  – Übernahme der Arbeitnehmer der übertragenden Genossenschaft
4. Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung der Verschmelzung, insbesondere:
  – Begründung der Verschmelzung aus wirtschaftlicher Perspektive
  – Darstellung der wirtschaftlichen Grunddaten der Genossenschaft
  – Versicherung der korrekten Erfassung der Daten in der Schlussbilanz durch den Vorstand
  – Angaben zur Gewährung von besonderen Vorteilen an die Mi...

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