Während der Bauphase sind eine Reihe von Versicherungen überlegenswert. Die nachfolgenden Übersichten helfen dabei, die Anforderungen an eine Versicherung näher zu definieren und Angebote zu beurteilen. Das Feld "Bedeutung" kann verwendet werden, um die Priorität des jeweiligen Merkmals festzulegen.

 
Zu versichernde Interessen in der Bauherren-Haftpflichtversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht
Bauherr      
Bauträger      
Besitzer des Baugrundstücks      

Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bereits gedeckt:

a) im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung?
     
b) im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?      
 
Zu versichernde Sachen in der Rohbau-Versicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht

Rohbau

Kostenlose Feuer-Versicherung gewünscht für 6 Monate oder länger?

(Der Abschluss einer derartigen Versicherung erübrigt sich, wenn das Brandrisiko in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen wurde.)
     

Leitungswasser- und Sturmversicherung

(Sie kann erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes beginnen.)
     
 
Zu versichernde Interessen in der Bauleistungsversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht

Versichert sind der Bauherr oder sonstige Auftraggeber und alle am Bau beteiligten Unternehmer.

Die Gefahrtragung zwischen Bauherrn und seinen Auftragnehmern wird im Bauvertrag geregelt, z.B. in den VOB. Da der Bauherr auch alle Versicherungen für die beteiligten Unternehmen abschließt, kann im Bauvertrag auch die anteilige Aufteilung der Prämie vereinbart werden.

Besteht bereits eine Bauleistungsversicherung?

(Erkundigen Sie sich aber bei den beteiligten Bauunternehmen, ob für das Bauwerk eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wurde oder der Abschluss einer solchen beabsichtigt ist. Für den Fall, dass ein derartiger Vertrag bereits besteht, beantragen Sie die Mitversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber/ABN.)
     
 
Zu versichernde Sachen in der Bauleistungsversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht

Bauvorhaben

(Versichert ist die Herstellung des in dem Versicherungsschein bezeichneten Bauvorhabens. Dazu gehören Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile schließen die als wesentliche Bestandteile einzubauenden Einrichtungen ein sowie Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen.)
     

Nur durch besondere Vereinbarung sind versichert:

a) Röntgen- und sonstige medizinisch-technische Einrichtungen, optische Geräte und Laboreinrichtungen;
     
b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen;      
c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert;      
d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe;      
e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistungen sind;      
f) Mitversicherung von Altbauten.      
 
Versicherte Gefahren in der Bauleistungsversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht
Die Bauleistungsversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit Ausnahme der in Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse.
Sollen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion usw. und der Verlust durch Diebstahl mitversichert sein, muss dies ausdrücklich beantragt werden. Wird die Antragsfrage mit "Ja" beantwortet, erübrigt sich der Abschluss einer Rohbau-Feuerversicherung.      
 
Zu versichernde Schäden in der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht
Gedeckt sind Vermögensschäden durch Bauzeitverzögerungen, die durch Sachschäden verursacht wurden, die in der Bauleistungsversicherung gedeckt sind.
Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung      
 
Zu versichernde Interessen in der Bauhelfer-Unfallversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht
Grundsätzlich sind alle Beteiligten am Bau bei der Berufsgenossenschaft versichert, ganz gleich ob die Hilfe entgeltlich oder unentgeltlich geleistet wird. Ausgenommen ist jedoch der Bauherr selbst und der Ehepartner, weil sie als Unternehmer gelten. Anmeldung jedoch nicht vergessen!
Zusätzlicher Unfallversicherungsschutz kann über die Bauhelfer-Unfallversicherung erlangt werden, die dann auch für den Bauherrn selbst und den Ehepartner gilt.      
 
Zu versichernde Interessen in der Restschulden-Lebensversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht
Wie können beim vorzeitigen Tod des Hauptverdieners die Schulden bezahlt werden?
Abschluss einer Restschulden-Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung sinnvoll?      
Ergänzung durch eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung angebracht?      
Ergänzung durch eine Krankentagegeldversicherung zweckmäßig?      
 
Zu versichernde Vorgänge in der Baugarantieversicherung  
Beschreibung Bedeutung Gewünscht Nicht gewünscht
Eine überraschende Insolvenz des Bauunternehmers kann die Fertigstellung des Bauwerks infrage stellen. Die Ba...

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