1 Vorbemerkungen
Risiken gibt es überall. Während der Bauphase kommt deren Absicherung besondere Bedeutung zu. Der unerwartete Eintritt von Schadensfällen, die von nicht korrekt bewerteten Risiken ausgehen, können zu beträchtlichen Vermögenseinbußen führen und die rechtzeitige Fertigstellung des Bauvorhabens gefährden. Die Versicherungswirtschaft bietet eine Reihe von Verträgen an, um diese Gefahren abzusichern. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die latenten Gefahren und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten.
2 Bauherren-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger und Grundstücksbesitzer
Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunternehmer) mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragen. Aber Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Besucher, Passanten) richten sich gegen den Bauherrn.
Aber nicht für jedes kleinere Bauvorhaben muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, denn sowohl im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung als auch der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe abgedeckt (Einzelheiten dazu in Gruppe 16 "Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer", S. 189 ff., Abschn. 5.3).
3 Rohbau-Versicherung
Beitragsfrei in der Wohngebäudeversicherung
Feuerschäden am Rohbau deckt die Wohngebäudeversicherung beitragsfrei für 6 Monate ab (bei vielen Versicherungsunternehmen auch für 12 Monate). Versicherungsschutz in der Leitungswasser- und Sturmversicherung beginnt erst bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Es ist deshalb ratsam, die Wohngebäudeversicherung bereits bei Baubeginn abzuschließen. Nach Abschluss der Bauphase besteht dann der reguläre Versicherungsschutz ohne Unterbrechung.
4 Bauleistungsversicherung
Allgefahrendeckung
Unvorhergesehene Schadensfälle beim Hausbau können erhebliche Kosten verursachen, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Die Bauleistungsversicherung deckt Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial ab, die während der Bauzeit unvorhergesehen eintreten (z.B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen von Bauteilen durch Unbekannte, fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern). Damit handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Versichert sind auch Diebstahl von fest eingebautem Material.
Die Prämie richtet sich nach der Bausumme. Der zu vereinbarende Selbstbehalt vermindert die Prämienbelastung und beträgt in der Regel 10 %, mindestens jedoch 250 EUR je Schadensfall.
Weitere Einzelheiten zur Bauleistungsversicherung finden Sie dazu in Gruppe 16 "Bauleistungsversicherung", S. 401 ff.
5 Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es in Deutschland erst seit einigen Jahren. Sie deckt den Vermögensschaden ab, der durch die verspätete Fertigstellung eines Bauvorhabens infolge eines Sachschadens entstehen kann.
In Zeiten eines ausgeprägten Wettbewerbs und knapper Eigenmittel erlangt diese zusätzliche Absicherungsmöglichkeit eine besondere Bedeutung.
Versicherter Unterbrechungsschaden
Abgedeckt sind die finanziellen Folgen einer Bauzeitverzögerung durch einen versicherten Sachschaden.
Dazu gehören z.B.:
- Ausfall an Mieteinnahmen,
- Ansprüche der Mieter für Einlagerungskosten sowie Hotelkosten,
- erhöhte Kosten für die Baufinanzierung,
- Verzugsschäden der Mieter für Löhne und Gehälter.
Allgefahrendeckung
Bei der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um eine "Allgefahrendeckung". Die Ausschlussliste ist deshalb auch besonders lang, um das Risiko zu begrenzen. Zu den nicht versicherten Gefahren gehören u.a.:
Ausschlüsse
Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Weiterhin sind nicht versichert Schäden infolge von:
- Mängeln an der Bauleistung oder sonstigen Sachen,
- Verstößen gegen die anerkannten Regeln der Technik und fehlende Schutzmaßnahmen, Ausfall der Wasserhaltung, normalen Witterungseinflüssen,
- außergewöhnlichen, während der Wiederherstellungsdauer hinzutretenden Ereignissen.
Prämie
Die Prämienhöhe hängt entscheidend von den individuellen Risikoverhältnissen ab. Für die Berechnung der Beiträge werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:
- die Höhe der Versicherungssumme,
- die vereinbarte Haftzeit,
- die Bausubstanz des versicherten Gebäudes,
- die versicherten Gefahren,
- die Höhe des vereinbarten zeitlichen Selbstbehalts.
Zur Beitragshöhe lassen sich wegen der individuellen Prämienkalkulation keine Aussagen machen, jedoch ist davon auszugehen, dass für eine derartige Absicherung zwischen 3 und 10 %o der Jahresausfallsumme anzusetzen sind.
Anbieter
Zu den Anbietern gehören grundsätzlich alle Versicherer, die auch das...