Abmahnung, Anfechtungserklärung und im Bereich der Geschäftsraummiete auch Kündigung können per E-Mail oder SMS erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass der Mieter mit der Übermittlung von derartigen Erklärungen in elektronischer Form rechnen muss. Hier bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung der Mietvertragsparteien. Während die Übermittlung wesentlicher Erklärungen per E-Mail noch zumutbar ist, dürfte die Grenze bei einem SMS-Versand aber überschritten sein, weshalb hiervon abgeraten wird. Im Zweifelsfall gelingt dem Vermieter hier auch nicht der Beweis des Zugangs.

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