Vorsorge gegen Überschwemmungen
Rund 5 % der Fläche der Bundesrepublik sind als Überschwemmungsgebiete (mit rund 1,6 Mio. Einwohnern) ausgewiesen und etwa 6 % als Risikogebiete (mit rund 6,1 Mio. Einwohnern) anzusehen. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett jetzt zahlreiche Regelungen zum Hochwasserschutz beschlossen.
Hochwasserschutzgesetz
Das neue Gesetz soll:
- Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und beschleunigen,
- Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen,
- zusätzliche Vorschriften schaffen, die dazu beitragen, die Entstehung von Hochwasser einzudämmen und
- Regelungslücken schließen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern.
Verbot von Heizölanlagen
Ein Großteil der Schäden bei Hochwassern entsteht durch Ölheizungen. Zurückliegende Hochwasser haben gezeigt, dass bis zu 70 % der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht wurde. Dringt Öl ins Mauerwerk ein, ist dieses oft vollständig kontaminiert. Das Gebäude kann dann nur aufwendig saniert oder komplett abgerissen werden. Das verseuchte Wasser stehe meist noch wochenlang in der Region. In Zukunft sei es deshalb verboten, in Überschwemmungs- und Risikogebieten neue Heizölanlagen für Privatpersonen und Unternehmen zu bauen. Die in diesen Gebieten bestehenden alten Anlagen müssten innerhalb von 15 Jahren nachgerüstet werden.
Hochwasserentstehungsgebiete
Ferner werden sog. Hochwasserentstehungsgebiete definiert. Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie von Gebieten, in denen bei Starkregen oder Schneeschmelze in kurzer Zeit Hochwasser entstehen könnten, zum Beispiel in Mittelgebirgen oder alpinen Regionen. In diesen Gebieten seien bestimmte Vorhaben genehmigungspflichtig, u. a. der Bau von Straßen oder großflächige Bodenversiegelungen.
Überschwemmungsgebiete
In den von den Bundesländern festgesetzten Überschwemmungsgebieten kann im Außenbereich von Gemeinden in der Regel kein Baugebiet mehr ausgewiesen werden. Auch die Errichtung von Mauern und Wällen, die den Wasserabfluss behindern, ist grundsätzlich untersagt.
Private Vorsorge
Im Übrigen sollen die Bürger mehr Eigenvorsorge treffen, wie etwa die Abdichtung der Gebäude, eine Rückstausicherung, die Verlagerung der Heizungsanlagen in höhergelegene Stockwerke, hochwassersichere Öltanks und die Nutzung von Wassersperren. Dazu gehöre dann auch, eine Notration für die ersten Tage nach der Sturzflut anzulegen.
(Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II))