Der für das kommende Jahr geplante EU-weite Zensus wird wegen der Corona-Pandemie um 1 Jahr verschoben. Der Bundestag hat beschlossen, dass er erst im Mai 2022 stattfindet. Die Verwalter sind erleichtert: Die Gebäude- und Wohnungszählung macht mehr Arbeit denn je.
"Der Stichtag des Zensus wird um 1 Jahr verschoben und die erforderlichen Datenlieferungen werden an den neuen Zensusstichtag angepasst", heißt es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes der Bundesregierung, dem der Bundestag am 5.11.2020 mehrheitlich zugestimmt hat.
Der nächste Zensus findet jetzt erst am 15.5.2022 statt. Ursprünglich war die nächste Volkszählung für den 16.5.2021 geplant gewesen. Weil wegen der Covid-19-Pandemie Personal unter anderem zur Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen werden musste, hätten sich die Statistikämter nicht wie geplant auf die Zählung vorbereiten können, so die Begründung der Bundesregierung in dem von ihr am 2.9.2020 beschlossenen Gesetzentwurf.
Zensusverfahren aufwändiger als 2011
Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (ZensG 2021) ist am 3.12.2019 in Kraft getreten. Damit stand auch der Termin für den kommenden Zensus – der 16.5.2021 – fest. Bis dahin hätten alle Daten vorliegen müssen. Die letzte Zählung gab es 2011. Stattfinden soll der EU-weite Zensus alle 10 Jahre. Neuerdings müssen auch Fragen zu Nettokaltmiete und Wohnungsleerstand beantwortet werden – die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung sind in § 10 ZensG 2021 geregelt und weit umfassender als noch beim Zensus 2011.
Abgefragt werden zum Beispiel auch die Wohnungsgröße und Baualter der Gebäude. Die Auskunft über das Vorhandensein von Bad und WC entfällt. Die Heizungsart wiederum wurde um den verwendeten Energieträger ergänzt. Die Idee der Erweiterung um den energetischen Gebäudezustand stammte vom Bundesrat und wurde unter anderem von Immobilienverwaltern in den Anhörungen zum Gesetzentwurf massiv kritisiert.
Verwalterbranche erleichtert über mögliche Zensus-Verschiebung
Unterstützt wurde die Verschiebung des Zensus 2021 maßgeblich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Darüber soll das Ministerium im Juli 2020 in einem Schreiben informiert haben, wie der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) damals mitteilte. Der VDIV zeigte sich erleichtert über die Ankündigung, dass das für eine Verschiebung erforderliche Gesetzgebungsverfahren noch im Sommer eingeleitet werden soll.
"Für die Immobilienverwalterbranche und alle anderen am Zensus Beteiligten ist das eine große Erleichterung." VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler
Der Branchenverband hatte einen späteren Termin für die Zählung schon im Vorfeld wiederholt gefordert und darauf hingewiesen, dass Bund, Länder und Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer die notwendigen Vorbereitungen angesichts der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr kaum werden leisten können. Dazu kommt: Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen finden derzeit nur vereinzelt Eigentümerversammlungen statt – das macht laut VDIV Beschlussfassungen zum Zensus 2021 unmöglich.
Der Zensus beruht auf EU-Vorgaben
Der Zensus 2021 soll wie der Zensus 2011 hauptsächlich registergestützt ablaufen. Verwaltungen und andere Beteiligte sind bisher trotz Corona-Pandemie gezwungen, sich weiter auf die Gebäude- und Wohnungszählungen vorzubereiten. Am 30. März hatte sich erstmals der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für die Verschiebung des Zensus um ein Jahr auf 2022 ausgesprochen. Die Hoffnung liegt nun auf dem Parlament.
Mit der regelmäßigen Abwicklung eines Zensus werden Vorgaben der EU umgesetzt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation ermitteln und der EU-Kommission übermitteln.