Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat ein "Wohnraumstärkungsgesetz" beschlossen. Das tritt am 1. Juli in Kraft. Kommunen sind dann ermächtigt, bei Zweckentfremdung oder Verwahrlosung von Wohnraum Bußgelder bis zu 500.000 EUR zu verhängen. Die Höchststrafe kann auch Immobilienkonzerne treffen.
Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen effektiver gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen oder Leiharbeiter vorgehen können. Im "Wohnraumstärkungsgesetz", das der Landtag am 16. Juni beschlossen hat, ist auch der Umgang mit Schrottimmobilien klarer geregelt. Wer Wohnraum zweckentfremdet oder verwahrlosen lässt, muss künftig mit Bußgeldern bis zu 500.000 EUR rechnen. Diese Strafe kann auch große Wohnungskonzerne treffen, falls sie ganze Bestände vernachlässigen. Das Gesetz tritt am 1.7.2021 in Kraft.
Wer seine Wohnung über Internetportale zur Kurzzeitmiete anbietet, braucht außerdem ab dem 1.7.2022 eine Identifikationsnummer (ID). Für die Vergabe dieser ID will das Land noch ein einheitliches Online-Verfahren einrichten. Die Kommunen können die Kontaktdaten der Anbieter auch an das Finanzamt weitergeben. Bisher haben in NRW nur die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster Satzungen zum Schutz und Erhalt von Wohnraum erlassen.
Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, für eine angemessene Unterbringung von Leiharbeitern und Werkvertragsnehmern zu sorgen. Wer Sammelunterkünfte anbietet, muss ein Konzept vorlegen. Es gelten die Standards der Arbeitsstättenverordnung des Bundes.
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum kann auch vorliegen, wenn eine Wohnung an Angehörige von Personen vermietet wird, die sich als sog. "Medizintouristen" in Deutschland behandeln lassen. Die zuständige Behörde durfte das untersagen, hat das OVG Köln entschieden (Urteil v. 19.11.2020, 14 A 4304/19).
Zweckentfremdung: Neue Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Eigentlich gilt der Wohnungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern als relativ ausgeglichen, doch in den Urlaubsorten an den Küsten hat sich das Angebot von Wohnraum mittlerweile verknappt. Deshalb hat der Landtag am 14. April ein Zweckentfremdungsgesetz beschlossen, um gezielt gegen einen "Wildwuchs" an Ferienwohnungen vorzugehen. Betroffene Gemeinden können die Umnutzung von Wohnraum per Verordnung unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Für ordnungsgemäß gemeldete Ferienwohnungen soll es Bestandsschutz geben.
Für Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie wird es zunehmend schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es scheint oft finanziell attraktiver zu sein, Wohnungen an Urlaubsgäste zu vermieten, statt sie an Dauermieter zu vergeben. In manchen Gemeinden wird sogar die einheimische Bevölkerung aus ihren angestammten Wohnbereichen verdrängt.
Auch Baden-Württemberg greift bei Zweckentfremdung härter durch
In Baden-Württemberg ist am 16.2.2021 ein verschärftes Zweckentfremdungsgesetz in Kraft getreten. Die Kommunen können mehr Auskünfte von Betreibern von Internetportalen – wie Airbnb – über Vermieter verlangen, wenn die ihre privaten Wohnungen oder Häuser als Ferienunterkunft im Internet anbieten. So dürfen sie etwa eine Registrierungs- und Anzeigepflicht einführen.
Vermieter, die gegen die Genehmigungspflichten verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR rechnen. Bisher waren 50.000 EUR das Maximum. Das Gesetz gilt landesweit. Bislang hatten nur Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg ein Zweckentfremdungsverbot.
Rheinland-Pfalz: Verbot der Zweckentfremdung ist auf den Weg gebracht
Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat am 29.1.2021 einen Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll es Kommunen später erlauben, eigene Satzungen zu erlassen, um auf dieser Grundlage bestehenden Wohnraum zu schützen. Die Vermietung an Touristen soll künftig nicht länger als 12 Wochen pro Kalenderjahr genehmigt werden, ein länger als 6 Monate andauernder Leerstand oder die überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnraum wird eingeschränkt.
Hamburg arbeitet mit einer "Wohnraumschutznummer"
In Hamburg dürfen seit April 2019 Anzeigen für Ferienunterkünfte nur noch mit einer sog. "Wohnraumschutznummer" veröffentlicht werden. Die Stadt hat dafür einen extra Online-Dienst eingerichtet. Auch Portale sind verpflichtet, Angebote in Hamburg mit einer solchen Nummer zu veröffentlichen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in der Hansestadt satte Bußgelder von bis zu 500.000 EUR.
Bayern: Zweckentfremdung kann bis zu eine halbe Million Euro kosten
Bayern hat schon 2017 harte Strafen für die Zweckentfremdung beschlossen. Auch hier drohen Bußgelder von bis zu einer halben Million EUR, wenn Wohnungen in Gebieten mit Wohnraummangel dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Insbesondere die Landeshauptstadt München geht dabei immer wieder massiv gegen Verstöße und auch direkt gegen Airbnb vor: Das VG München hatte Airbnb im Dezember 2018 dazu verurteilt, der Stadt München Auskunft über seine Gastgeber zu geben.
Hessen: SPD drängt auf Wohnraumschut...