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Geschäftsführung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft / 6.2.1 Einzelne Aufgaben der Geschäftsführung

Thomas Schlüter
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Rz. 441

"Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden."[1] Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben der Geschäftsführer gehören folgende.

 

Rz. 442

Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb

Die Geschäftsführer haben die notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen, die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendig sind. Inwieweit die Geschäftsführer einzelne Leitungsaufgaben selbst erbringen oder bestimmte Aufgaben leitenden Angestellten übertragen, hängt insbesondere von der Unternehmensgröße ab.

 

Rz. 443

Ordnungsgemäßes Rechnungswesen

In Ergänzung zu den allgemeinen Vorschriften im Handelsgesetzbuch enthält das GmbH-Gesetz besondere Regelungen zur Rechnungslegung der GmbH, und zwar in den §§ 41 bis 42a.

 

Rz. 444

Nach § 41 GmbHG sind die Geschäftsführer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zu sorgen.

 

Rz. 445

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass die Geschäftsführer den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen haben (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB dürfen den Jahresabschluss auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 4 Hs. 2 HGB).

 

Rz. 446

Die Vorschrift des § 42 GmbHG betrifft die im Rahmen des Jahresabschlusses aufzustellende Bilanz und enthält dafür einige Besonderheiten für die Rechtsform der GmbH.[2]

 

Rz. 447

§ 42a GmbHG regelt die Einzelheiten für die Vorlage des aufgestel...

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