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LAG Berlin Urteil vom 11.06.1998 - 7 Sa 105/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialkassenbeiträge

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe wegen Verletzung in Deutschland anwendbaren europäischen Arbeitsrechts.

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 29.08.1997; Aktenzeichen 67 Ca 55270/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 07.07.1999; Aktenzeichen 10 AZR 575/98)

 

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 1997 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin – 67 Ca 55270/96 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger ist als Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Die Beklagte ist ein Betrieb, der Rohrleitungs-, Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten sowie Horizontalbohrungen und Durchörterungen ausführt. Sie teilte dem Kläger mit Schreiben vom 17.10.1995 mit, sie kündige ihre Mitgliedschaft in der ZVK zum 31.12.1995.

Mit drei vom Arbeitsgericht zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen hat der Kläger die Beklagte auf Auskunftserteilung und für den Fall der Nichterfüllung auf Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG und außerdem auf Zahlung von restlichen Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen.

Der Kläger hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen,

  1. ihm auf dem vorgeschriebenen Formular Auskunft darüber zu erteilen, wieviele Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter (bis 31.12.1991) bzw. ab dem 01.01.1992 nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, VI. Buch (SGB VI) über die gesetzliche Rentenversicherung arbeiterrentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübten, in den...

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