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LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 07.12.2005 - 3 TaBV 20/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Negative Koalitionsfreiheit. Vereinbarung. Betriebsrat. Arbeitgeberverband. Mitgliedschaft. Dauer. Personalüberleitungsvertrag mit Mitgliedschaftsgarantie im Arbeitgeberverband

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Arbeitgeber kann sich nicht rechtswirksam gegenüber einem Betriebsrat/Personalrat zur dauerhaften Beibehaltung seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband verpflichten.

2. Die ausdrückliche Verpflichtung eines Arbeitgebers in einem Tarifvertrag, die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem bestimmten Arbeitgeberverband zu garantieren, verstößt gegen Art. 9 Abs. 3 GG. Der Arbeitgeber verliert dadurch seine grundrechtlich garantierte und unverzichtbare Freiheit aus einem Verband auszutreten.

3. Regelungen, Abreden und Vereinbarungen, z.B. zwischen Arbeitgebern und Betriebs- oder Personalräten, die die Garantie der Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem bestimmten Arbeitgeberverband zum Gegenstand haben, sind mit Art. 9 Abs. 3 S. 1 und 2 GG unvereinbar und daher unwirksam.

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3 S. 2; GG Art. 9 Abs. 3 S. 3

Verfahrensgang

ArbG Lübeck (Beschluss vom 24.05.2005; Aktenzeichen 6 BV 12/05)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 19.09.2006; Aktenzeichen 1 ABR 2/06)

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 24.5.2005 – 6 BV 12/05 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) aufgrund eingegangener Vereinbarungen auf Dauer Vollmitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) … e.V. sein muss.

Bis zum 01.01.2002 betrieb der Kreis … eine Klinik in B. und Pflegezentren in A. und R.. Den Arbeitsverhältnissen der Mitarbeiter lagen die Tarifbedingungen des BAT/BM...

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