Der Bauherr als Träger des Bausubstanzrisikos und der Planungsverantwortung veranlasst grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. erforderliche weitere Bausubstanzuntersuchungen entsprechend der Bau- oder Nutzungsgeschichte des jeweiligen Objektes. Damit erhält man Kenntnis über die relevanten arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Problemstoffe der baulichen Anlage. In der Verantwortung des Bauherrn liegen i. d. R. auch folgende Leistungen:

  • Abbruch- und Entsorgungskonzept,
  • Mengenermittlung,
  • Ausschreibung/Vergabe,
  • sonstige Fachplanungen.

Ein Antrag auf Abbruchgenehmigung ist bei genehmigungspflichtigen Abbruchvorhaben bzw. Anzeige bei vereinfachten Genehmigungsverfahren vom Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

 
Praxis-Tipp

Verpflichtungen für den Bauherrn

Unabhängig von den Arbeitsschutzpflichten der späteren Arbeitgeber treffen den Bauherrn im Vorfeld einer Abbruchmaßnahme ggf. weitreichende Erkundungs-, Planungs-, Informations-, Organisations- und Nachweispflichten. Hilfreich dafür sind neben der Beauftragung geeigneter Erfüllungsgehilfen auch rechtzeitige Abstimmungen mit der zuständigen Behörde auch über regionale Besonderheiten!

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