An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:

 

Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe

mg/l
Abfiltrierbare Stoffe 50
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 80
Phosphor, gesamt 1,5

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