Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Die Alarmierung externer Einsatzkräfte kann je nach technischer Ausstattung über eine automatische oder manuelle Alarmierung erfolgen.
Bei der automatischen Alarmierung wird der Brand über die betriebliche Brandschutztechnik (z. B. Brandmelder, Rauchmelder) detektiert und über die Brandmeldeanlage ein vorher festgelegter Alarm ausgelöst. Über eine Meldeeinheit wird die zuständige Feuerwehrleitstelle benachrichtigt. Diese wird dann unverzüglich zum Einsatzort ausrücken, die Alarmmeldung überprüfen und falls erforderlich mit der Schadensabwehr beginnen.
Bei einer manuellen Meldung wird der Brand von einer Person detektiert und über Druckknopfmelder oder Telefon an die zuständige Leitstelle gemeldet. Wenn ein Brand über einen Druckknopfmelder gemeldet wird, ist es sinnvoll, zusätzlich zum Telefon zu greifen. Denn bei einer Alarmierung über Druckknopfmelder weiß die Feuerwehrleitstelle zwar wo es passiert ist, sie weiß aber nicht was passiert ist.
Alle Beschäftigten müssen für den Brandfall über folgende Kenntnisse verfügen:
- Wie lautet die Notrufnummer der Feuerwehr? Muss eine Einwahlnummer (z. B. 0-112) in das öffentliche Telefonnetz gewählt werden, damit man die zuständige Leitstelle der Feuerwehr/Werkfeuerwehr erreicht?
Welchen Inhalt muss die Meldung haben?
- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Wie viel brennt?
- Welche Gefahren?
- Warten auf Rückfragen!
- Welche weiteren betrieblichen Meldepflichten sind umzusetzen (z. B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Vorgesetzte)?
Ein telefonischer Alarm durch Personen hat den Vorteil, dass die alarmierte Stelle gezielt Rückfragen stellen kann. Dies ist bei einer reinen automatischen Alarmierung nicht möglich. Die Erfahrungen zeigen, dass dabei insbesondere bei neuen Anlagen eine hohe Fehlerrate auftreten kann.
Eine Kombination aus automatischer und manueller Alarmierung führt zu besonders sicheren Entscheidungen (Ausschluss von Fehlalarmen).
Eine Sonderform ist die Weiterleitung der Alarmierung an eine ständig besetzte Stelle im Unternehmen oder einen externen Dienstleister (z. B. Sicherheitsdienst), der dann eine manuelle Alarmierung der externen Einsatzkräfte vornimmt. Diese Variante wird gewählt, falls eine Direktschaltung der Alarmierung zur Feuerwehr nicht möglich ist.
Hier ist zu beachten, dass eine Alarmierung der externen Einsatzkräfte durch diese Stelle erfolgen muss, bevor eine Überprüfung der eingegangenen Meldung durchgeführt wird. Sollte es sich um einen "scharfen Alarm" handeln, sind die Hilfskräfte dann bereits unterwegs. Eine Überprüfung der Meldung kann dann durch die eintreffende Feuerwehr oder auch bereits parallel zur Alarmierung der externen Kräfte erfolgen, z. B. durch den Sicherheitsdienst.