Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Zusammenfassung
Im Brandfall ist für eine erfolgreiche Schadensbekämpfung ein gutes Zusammenspiel zwischen internen Sofortmaßnahmen (z. B. Alarmierung interner und externer Kräfte, Räumung des betroffenen Bereichs, Entstehungsbrandbekämpfung) und dem möglichst frühzeitigen Einsatz der externen Feuerwehrkräfte zur Brandbekämpfung erforderlich. Für den wirksamen und sicheren Einsatz der verschiedenen Löschmittel im Rahmen der betrieblichen Brandabwehr sind deren Grenzen und grundlegende Fragen der Einsatztaktik zu beachten.
1 Jeder Alarm ist echt!
Durch die Alarmierung werden die Mitarbeiter und externen Einsatzkräfte von einem eventuellen Schadenszenario im Unternehmen benachrichtigt. Es darf dabei nie angenommen werden, dass kein Szenario vorliegt. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass etwas geschehen ist. Die geplante Organisation zur Handhabung des Schadenszenarios muss anlaufen.
Richtig mit einem Fehlalarm umgehen
Jeder Alarm muss als ein echter Alarm angesehen werden. Die Annahme, dass kein Brand- oder Schadensfall vorliegt, kann zu Zeitverzögerungen führen, die unkalkulierbare Personenschäden und wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen können.
Deshalb muss immer die festgelegte betriebliche Notfallorganisation anlaufen, bis zweifelsfrei geklärt ist, ob es sich ggf. um einen Fehlalarm handelt. Im Rahmen der Notfallorganisation muss auch festgelegt werden, wer berechtigt ist, einen ausgelösten Alarm für beendet zu erklären.
Sollte es sich tatsächlich um einen Fehlalarm handeln, kann das Unternehmen diesen als unangekündigte Alarmierungsübung deklarieren. Hier sollte dann auch der Ablauf der Notfallorganisation mit den dafür verantwortlichen Personen besprochen werden, um Fehlerquellen zu beseitigen und Verbesserungspotenziale zu erschließen.
2 Alarmierung im Brandfall
Die Alarmierung im Brandfall dient dazu, Mitarbeiter und Einsatzkräfte der Feuerwehr von einem möglichen Brandfall im Betrieb zu unterrichten. Nach Auslösung eines Alarms muss ein vorher definierter Handlungsablauf zur internen und externen Alarmierung ablaufen, der bis zur Beendigung des Räumungsalarms bzw. vollständigen Evakuierung des Gebäudes bzw. Bereichs nicht unterbrochen werden darf.
Zuerst die Einsatzkräfte alarmieren
Bei der Alarmierung sollte immer darauf geachtet werden, dass die Einsatzkräfte alarmiert werden, bevor betriebliche Brandbekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn nur einzelne Personen Kenntnis von einem Schadensfall im Unternehmen erhalten haben (z. B. nachts). Die Alarmierung der Einsatzkräfte dient auch der Eigensicherung der eigenen Beschäftigten, die immer Vorrang vor der Brandbekämpfung hat.
2.1 Beschäftigte und Besucher
Die Auslösung des Räumungsalarms hat im Brandfall absoluten Vorrang. Nur bei zeitnaher Auslösung des Hausalarms können Beschäftigte und Besucher rechtzeitig die Gefahrenbereiche verlassen.
Der Hausalarm kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder auch manuell über vorhandene Druckknopfmelder ausgelöst werden.
2.2 Externe Einsatzkräfte
Die Alarmierung externer Einsatzkräfte kann je nach technischer Ausstattung über eine automatische oder manuelle Alarmierung erfolgen.
Bei der automatischen Alarmierung wird der Brand über die betriebliche Brandschutztechnik (z. B. Brandmelder, Rauchmelder) detektiert und über die Brandmeldeanlage ein vorher festgelegter Alarm ausgelöst. Über eine Meldeeinheit wird die zuständige Feuerwehrleitstelle benachrichtigt. Diese wird dann unverzüglich zum Einsatzort ausrücken, die Alarmmeldung überprüfen und falls erforderlich mit der Schadensabwehr beginnen.
Bei einer manuellen Meldung wird der Brand von einer Person detektiert und über Druckknopfmelder oder Telefon an die zuständige Leitstelle gemeldet. Wenn ein Brand über einen Druckknopfmelder gemeldet wird, ist es sinnvoll, zusätzlich zum Telefon zu greifen. Denn bei einer Alarmierung über Druckknopfmelder weiß die Feuerwehrleitstelle zwar wo es passiert ist, sie weiß aber nicht was passiert ist.
Alle Beschäftigten müssen für den Brandfall über folgende Kenntnisse verfügen:
- Wie lautet die Notrufnummer der Feuerwehr? Muss eine Einwahlnummer (z. B. 0-112) in das öffentliche Telefonnetz gewählt werden, damit man die zuständige Leitstelle der Feuerwehr/Werkfeuerwehr erreicht?
Welchen Inhalt muss die Meldung haben?
- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Wie viel brennt?
- Welche Gefahren?
- Warten auf Rückfragen!
- Welche weiteren betrieblichen Meldepflichten sind umzusetzen (z. B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Vorgesetzte)?
Ein telefonischer Alarm durch Personen hat den Vorteil, dass die alarmierte Stelle gezielt Rückfragen stellen kann. Dies ist bei einer reinen automatischen Alarmierung nicht möglich. Die Erfahrungen zeigen, dass dabei insbesondere bei neuen Anlagen eine hohe Fehlerrate auftreten kann.
Eine Kombination aus automatischer und manueller Alarmierung führt zu besonders sicheren Entscheidungen (Ausschluss von Fehlalarmen).
Eine Sonderform ist die Weiterleitung der Alarmierung an eine ständig besetzte Stelle im Unternehmen oder einen externen Dienstleister (z. B. Sicherheitsdien...