Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Brände sind dynamische Prozesse. Während der Brandbekämpfung müssen die Einsatzleitungen der externen und internen Einsatzkräfte auf die Geschehnisse reagieren. Dafür ist eine gute Kommunikation untereinander wichtig. Daher sollten fach- und ortskundige Mitglieder, die im Namen der Geschäfts-/Unternehmensleitung handeln, die Einsatzleitung unterstützen. Sie müssen die Interessen des Betriebs vertreten und sollten im Brandfall entsprechende Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern haben. Diese Befugnisse sollten in der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C geregelt sein.
Weitere Aufgaben der Führungskräfte sind die
- Meldung des Brandfalls an die Unternehmensleitung,
- Meldung des Brandfalls an die Feuerversicherung,
- Organisation einer schnellstmöglichen Wiederherstellung des Normalzustands.
Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Schadensart: Was hat sich ereignet?
- Schadensort: Wo hat sich der Schaden ereignet? Welche Geschäftsbereiche sind betroffen?
- Schadenszeit: Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenumfang: Was ist vom Schaden betroffen? Welche Auswirkungen und Folgen hat das für das Unternehmen?
- Schadenursache: Wodurch ist es zum Schaden gekommen?
- Welche Sofortmaßnahmen wurden ergriffen?
- Kann sich ein gleichartiger Schaden auch in anderen Unternehmensteilen ereignen?
- Wie kann ein gleichartiger Schaden künftig vermieden werden?
5.1 Versorgung von Verletzten
Für die Versorgung von Verletzten im Brandfall sind zunächst die betrieblichen Ersthelfer zuständig. Bei schweren Verletzungen müssen Notarzt und Rettungsdienst alarmiert werden.
Die zwischenzeitliche Unterbringung von Verletzten muss so erfolgen, dass eine gute Erste Hilfe und ein reibungsloser Abtransport durch den Rettungstransport möglich werden. Die Anfahrtswege der Rettungswagen sollten sich möglichst nicht mit denen der Feuerwehr überschneiden.
5.2 Umgang mit Schaulustigen
Schaulustige sollten vom Ort des Geschehens aus folgenden Gründen ferngehalten werden:
- Personen vor direkten und indirekten Auswirkungen des Schadenereignisses schützen,
- Behinderung der Einsatzkräfte vermeiden,
- Betriebseinrichtungen schützen.
Bei Bedarf kann ein Absperren des Gefahrenbereichs durch die Polizei erforderlich werden. Dabei ist die Ausbreitungsrichtung von Rauchgasen und anderen Schadstoffen zu beachten. Ggf. muss eine Benachrichtigung und Warnung der Nachbarschaft erfolgen.
5.3 Umgang mit der Presse
Im Fall eines Brandschadens ist ein offener Umgang mit der Presse unabdingbar. Bereits im Vorfeld sollte dafür im Unternehmen ein Sprecher festgelegt werden, der verbindliche Auskünfte nach außen erteilen darf.
Gemeinsame Erklärungen
Es sollten nur gemeinsame Erklärungen des Unternehmens und des Leiters der externen Einsatzkräfte abgegeben werden.
Nach dem Schadensereignis kann auch eine Führung mit Pressevertretern nach Absprache mit der Einsatzleitung erfolgen, um negative und fehlerhafte Berichterstattungen zu vermeiden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Beteiligten keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.
5.4 Meldung an den Versicherer
Eine offensive Zusammenarbeit mit dem Schadenversicherer ist im Brandfall sehr wichtig. Je früher und schneller dieser informiert und involviert wird, desto schneller können Schadensregulierung und Wiederaufnahme des Normalbetriebs erfolgen.
Dabei müssen mit dem Schadenversicherer z. B. abgestimmt werden:
- Schadensminderungsmaßnahmen,
- weitere Schadensuntersuchung und Feststellung des Schadensumfangs,
- Beschaffung von Unterlagen zur Schadensbeurteilung,
- ggf. die Bestellung von Sachverständigen.