Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Brandklassen dienen der Klassifizierung von brennbaren Stoffen in Stoffgruppen, die gleichartige Brandeigenschaften aufweisen. Ihre Einteilung erfolgt gemäß DIN EN 3. Die Kennzeichnung und die Eignung von Feuerlöschgeräten werden auf Basis dieser Klassifizierung festgelegt. So wird gewährleistet, dass für die richtige Brandklasse das richtige Löschmittel vorgehalten werden kann.
- Brandklasse A: Feste, nicht schmelzende brennbare Stoffe, hauptsächlich organischer Natur mit Flammen und Glutbildung.
Beispiele: Holz, Papier, Textilien, Kohle, Heu, Stroh.
Wasser ist für diese Brandklasse als Löschmittel am besten geeignet.
- Brandklasse B: Brennbare Flüssigkeiten oder flüssig werdende (schmelzende) Stoffe, Flammen ohne Glutbildung.
Beispiele: Lösungsmittel, Benzin, mineralölhaltige Flüssigkeiten (z. B. Diesel), schmelzende Kunststoffe, Wachse.
Wasser ist bei Bränden dieser Brandklasse als Löschmittel ungeeignet.
- Brandklasse C: Brennbare Gase, Flammen ohne Glutbildung.
Beispiele: Methan, Propan, Butan, Acetylen, Erdgas, Wasserstoff.
Wasser ist als Löschmittel bei Bränden dieser Brandklasse nur bedingt geeignet.
- Brandklasse D: Brennbare Metalle, Flammen mit Glutbildung.
Beispiele: Eisenspäne, Aluminium, Natrium, Magnesium.
Wasser ist als Löschmittel für diese Brandklasse absolut ungeeignet.
- Brandklasse F: Speisefette und -öle.
Beispiele: Speiseöle, Speisefette in Frittier- und Fettbackgeräten.
Wasser ist als Löschmittel für diese Brandklasse absolut ungeeignet.
Abb. 3: Piktogramme der Brandklassen
Brände an elektrischen Anlagen sind keiner Brandklasse nach DIN EN 3 zugeordnet, da nicht der "Strom" brennt, sondern immer die Umgebung. Der elektrische Strom kann lediglich zur Zündquelle für die umgebenden brennbaren Stoffe werden (z. B. Isolierungen). Elektrische Anlagen (z. B. Verteilerschränke, Serveranlagen) bestehen u. a. aus ummantelten Elektrokabeln sowie weiteren Komponenten, die Kunststoffe beinhalten. Kunststoffe, wie die PVC-Ummantelung, schmelzen im Fall eines Brandes und verflüssigen sich. Daher können Brände an elektrischen Anlagen mit CO2-Löschern, die für die Brandklasse B (Brennbare Flüssigkeiten oder flüssig werdende schmelzende Stoffe) geeignet sind, gelöscht werden.