Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
In Deutschland gibt es folgende Arten von Feuerwehren:
- freiwillige Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte,
- freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften,
- Berufsfeuerwehren,
- Werkfeuerwehren,
- Betriebsfeuerwehren,
- Pflichtfeuerwehren.
Die Aufgaben der genannten Feuerwehren sind immer gleich, wobei Menschenrettung immer vor Sachwertrettung geht.
Die angeführten Feuerwehren können auch unterteilt werden in
- öffentliche Feuerwehren,
- privatrechtliche Feuerwehren.
Der Unterschied liegt dabei in den Zuständigkeiten: Öffentliche Feuerwehren sind vom Grundsatz her für die gesamte Gefahrenabwehr (z. B. auch den abwehrenden Brandschutz) in der Kommune zuständig, privatrechtliche Feuerwehren hingegen nur für einen bestimmten Bereich (z. B. Werkbereich). Die privatrechtlichen Feuerwehren müssen auch immer die öffentliche Feuerwehr von Schadenereignissen in Ihrem Zuständigkeitsbereich unterrichten, da die öffentliche Feuerwehr die Hoheit über die Gefahrenabwehr im gesamten Bereich der Kommune innehat.
2.4.1 Freiwillige Feuerwehren
Eine Freiwillige Feuerwehr (FFW) kann wie folgt definiert werden: Eine FFW ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften; in besonderen Fällen können ihr auch hauptamtliche tätige Einsatzkräfte angehören.
Unterschieden wird demnach zwischen einer reinen FFW und einer FFW mit hauptamtlichen Kräften. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg muss z. B. eine Kommune bis 100.000 Einwohner eine FFW aufstellen. Diese wird in großen Kommunen durch Mitarbeiter unterstützt, die oft bei der Kommune angestellt sind.
Eine reine FFW besteht aus Kräften, die sich in Ihrer Freizeit aus- und weiterbilden, um im Gefahrenfall ihr Wissen der Kommune zur Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen. Diese Feuerwehrangehörigen gehen ansonsten einer geregelten Arbeit nach oder sind Hausfrauen oder Studenten. Im Alarmfall begeben sie sich zum Feuerwehrgerätehaus und werden dann zum Angehörigen der Feuerwehr in ihrer Kommune.
Der Arbeitgeber muss Angehörige einer FFW nach den länderspezifischen Feuerwehrgesetzen im Alarmfall von der Arbeit freistellen. Die Arbeitsausfallkosten kann er gegenüber der Kommune geltend machen. An Angehörige der FFW werden ansonsten die gleichen Anforderungen gestellt wie an hauptamtliche Kräfte einer Feuerwehr.
Im Jahr 2021 waren in Deutschland über 1 Mio. Mitbürger Mitglied in einer der 23.977 freiwilligen Feuerwehren.
Die Ausbildungszeit für eine Grundausbildung bei der FFW wird durch die Feuerwehrdienstvorschrift vorgegeben. Sie umfasst 70 Std. feuerwehrtechnische Grundlagen, Erste-Hilfe-Ausbildung und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger.
Auf diese Grundausbildung folgen Spezialausbildungen für das Führen von Sonderfahrzeugen und Bedienen von Gerätschaften für besondere Einsatzzwecke (z. B. Umweltschutzeinsätze). Dem können sich noch Führungslehrgänge an besonderen Feuerwehrschulen der jeweiligen Bundesländer anschließen.
2.4.2 Berufsfeuerwehren
Eine Berufsfeuerwehr (BF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die aus hauptamtlich tätigen Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes besteht. Die Einsatzkräfte der BF sind meist Beamte.
Kommunen mit über 100.000 Einwohnern sind i. d. R. gemäß den geltenden länderrechtlichen Feuerwehrgesetzen zur Einrichtung einer Abteilung Berufsfeuerwehr verpflichtet. In einigen Bundesländern können auch Ausnahmen gestattet werden. Dies kann zur Folge haben, dass auch Großstädte "nur" eine FFW mit hauptamtlichen Kräften besitzen.
Angehörige der BF sind während der Dienstzeit im Schichtdienst in Feuerwachen untergebracht. Während der einsatzfreien Zeiten sind die Beamten mit unterschiedlichen weiteren Tätigkeiten beschäftigt. Diese reichen von Arbeiten in Werkstätten (z. B. zur Instandhaltung von Ausrüstung und Fahrzeugen der kommunalen Feuerwehr), über die Feuerwehrverwaltung bis hin zur brandschutztechnischen Begutachtung von Bauanträgen und Unterstützung der unteren Baubehörde in Belangen der Brandverhütung und des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland 111 Berufsfeuerwehren mit gut 35.800 Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen.
Die Ausbildungszeit von Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst umfasst ca. 2.400 Std., für Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ca. 3.200 Std. und für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ca. 4.000 Std. Beamte des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes haben i. d. R. eine ingenieurtechnische oder eine andere naturwissenschaftliche Ausbildung.
2.4.3 Werkfeuerwehr
Die Werkfeuerwehr (WF) ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflich tätigen Einsatzkräften. Die WF ist ausschließlich für ein einziges Unternehmen oder für einen Indust...