Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
Die Art der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten hängt vom verwendeten aliphatischen Chlorkohlenwasserstoff bzw. – bei Gemischen – von deren Anteilen im verwendeten Produkt ab.
2.1 Gesundheitsgefahren
Hauptaufnahmeweg sind die Atemwege, die Aufnahme über die Haut ist auch möglich. Mögliche Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit aliphatischen Chlorkohlenwasserstoffen sind:
- narkotische Wirkung, rauschähnliche Zustände,
- Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel,
- Leberschaden, Erkrankungen der Niere,
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems.
Bewusstlosigkeit bei hohen Konzentrationen
Bei sehr hohen Konzentrationen an aliphatischen Chlorkohlenwasserstoffen können Beschäftigte auch nach einer kurzen Expositionszeit bewusstlos werden. Diese Bewusstlosigkeit kann ohne schnelle Erste Hilfe auch tödlich enden. Besondere Gefährdung besteht bei Arbeiten in engen Räumen (Grube, Schacht, Keller, Behälter) und beim Umgang in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Be- und Entlüftung.
Dichlormethan und Tetrachlorethen stehen im Verdacht Krebs erzeugen zu können. Vinylchlorid ist als krebserzeugend eingestuft.
Tetrachlormethan darf wegen seiner Toxizität nicht mehr als Lösemittel, Entfettungs-, Reinigungsmittel oder Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
Diverse aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe wie z. B. Chloroform dürfen nur in geschlossenen Anlagen verwendet werden.
Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe und Alkohol
Die Giftwirkung vieler aliphatischer Chlorkohlenwasserstoffe wird durch den Konsum von Alkohol oder bestimmten Medikamenten wie Barbituraten verstärkt (Leber schädigende Wirkung).
2.2 Brand- und Explosionsgefahr
Dämpfe sind schwerer als Luft, wobei erwärmte Dämpfe zunächst leichter als Luft sein können, aber diese können beim Abkühlen wieder absinken. Einige aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.