Annette Hock-Rackel, Michael Schurr
Wie bei allen Maßnahmen im betrieblichen Kontext, bei denen der Mitarbeiter eine Rolle spielt, ist er Problem und Lösung zugleich. Alles beginnt bei ihm. Daher muss den Mitarbeitern ihr eigener Einfluss auf ihr Augenlicht verdeutlicht werden.
2.6.1 Was der Mitarbeiter selbst tun kann
Die Mitarbeiter können einiges tun, indem sie auf möglichst gesunde Ernährung (Vermeidung von Diabetes mellitus) achten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, z. B. die G 37 bei Bildschirmarbeitsplätzen. Regelmäßige Sehpausen sollten während der Arbeit eingelegt werden; manchmal genügt es sogar, dem Auge einfach nur eine aktive Pause zu gönnen.
Augen-Entspannungsprogramm nutzen
Hier ein paar Tipps, wie die Augen schnell entspannt werden können:
- Gähnen (durch die Gähnbewegung füllen sich die Augen automatisch mit Tränen und werden dadurch wieder befeuchtet, wenn sie zu trocken sind),
- mit den Händen die Augen abdunkeln und tief und langsam durchatmen,
- den Blick in die Ferne schweifen lassen (spezielle grüne Hintergründe, z. B. eine grüne Wiese, wirken zusätzlich entspannend für das Auge).
Die meisten Krankenkassen haben im Internet entsprechende Augentrainings und Informationen.
2.6.2 Angebotsvorsorge nutzen
Das Unternehmen ist verpflichtet, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge den Mitarbeitern Augenuntersuchungen anzubieten. Die Untersuchung ist ein Angebot, das der Mitarbeiter nutzen kann, aber nicht muss. Es ist im Rahmen der alternsgerechten Beleuchtung aber für beide Seiten sinnvoll, diese Vorsorgeuntersuchungen zu nutzen (s. Tab. 1).
Untersuchungsarten |
Fristen |
Erstuntersuchung |
Muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden. |
2. Vorsorge |
Muss spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden. |
Weitere Vorsorgen |
Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden. Der Arzt ist im Sinne des § 7 ArbMedVV verpflichtet, in der Vorsorgebescheinigung anzugeben, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV). Wichtig: Festlegung der Frist ist abhängig u. a. von
- den individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer oder psychischer Gesundheit, bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz und den Mitarbeiter,
- den Erkenntnissen des Arztes, die ihm vor der Vorsorge zu den Arbeitsplatzverhältnissen mitgeteilt werden (s. AMR 3.1, vor allem aktuelle Gefährdungsbeurteilung) oder die er sich beschafft hat.
|
Tab. 1: Angebotsvorsorge – Fristen
2.6.3 Selbstcheck für den Arbeitsplatz und die eigene Sehkraft
Alternsgerechte Beleuchtung beinhaltet auch, dass die Mitarbeiter das vorhandene Lichtangebot mit ihrem individuellen Lichtbedarf vergleichen.
Lumen-App nur zur Überprüfung einer normgerechten Beleuchtung
Mithilfe einer der Lumen-Apps aus den Appstores können die Mitarbeiter nur überprüfen, wieviel Licht an ihrem Arbeitsplatz für die Sehaufgabe zur Verfügung steht. Dies hilft ihnen aber nur, wenn die Beleuchtungsstärken unter der gesetzlichen Forderung von 500 Lux mittlere Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464-1 liegt. Das hat nichts mit altersgerechter Beleuchtung zu tun, sondern nur mit normgerechter Beleuchtung.
Begründet auf die Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter nach § 15 ArbSchG müssen die Mitarbeiter auf das ihnen fehlende Licht hinweisen. Die direkten Ansprechpersonen sind:
- Führungskraft, z. B. in einem jährlichen Personalgespräch oder wenn das Problem auftaucht,
- Sicherheitsbeauftragte,
- Sicherheitsfachkraft,
- Betriebsmediziner,
- Betriebs- und Personalrat.
Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten (VBG)
Diese Broschüre empfiehlt für ältere Mitarbeiter 750–1500 Lux. Nutzen Sie diese Broschüre auch zur Information Ihrer Mitarbeiter.
2.6.4 Tipps für den Mitarbeiter
Der erste Schritt ist, dass der Mitarbeiter die vorhandene Einrichtung, wie Beschattungs- und Beleuchtungsanlage, optimal nutzt. So bekommt er so viel Tageslicht wie möglich und nutzt künstliches Licht immer dann, wenn nötig.
Soweit es zwischen Mitarbeiter und Maschine zu einem Dialog über ein Display kommt, sind folgende Tipps hilfreich:
- Die Einstellmöglichkeit des Bildschirmes nutzen, d. h. die Einstellung des Kontrastes,
- die Größe der Buchstaben über die Zoomfunktion anpassen.
Die Digitalisierung und die Displays beschränken diese Tipps nicht mehr nur auf die Bildschirmarbeitsplätze, sondern erreichen die Produktion und mobile Arbeitsplätze gleichermaßen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Displays nicht zur brillianten Darstellung von Filmen dienen, sondern mögliche Blendungen durch matte Bildschirme vermieden werden. Die Möglichkeit, den Winkel zu einer blendenden Lichtquelle zu ändern, ist dabei auch eine sinnvolle Investition bei der Bildschirmbeschaffung. Es lohnt sich hier, den Einkauf in Ihrem Unternehmen von der Beschaffung hochwertigerer Bildschirme mit entsprechenden Displays zu überzeugen.
Hohe Leuchtdichte der heutigen Bildschirme
Die hohen Leuchtdichten der Displays mit 300–350 Candela sorgen für Probleme. Ein entsprechendes Dimmen ist ratsam, j...