Zusammenfassung
Anlegeleitern sind ein-, zwei- und dreiteilige Leitern, die zu ihrer Benutzung an feste, tragfähige Untergründe angelegt werden müssen. Einteilige Anlegeleitern können mit Sprossen oder Stufen ausgerüstet sein, mehrteilige Anlegeleitern haben konstruktionsbedingt nur Sprossen. Die Stufen bzw. Sprossen sind durch Bördelung, Nietung, Verschraubung oder Verschweißung fest mit 2 Holmen verbunden und bilden damit den "Steigschenkel". Der Gesamtlängenbereich von Anlegeleitern beträgt etwa 2 m bis 16 m.
Alle Anlegeleitern müssen an den Holmenden mit geeigneten Abrutschsicherungen ausgestattet sein. Die Abrutschsicherungen der unteren Holmenden (Leiterfüße) weisen eine Shore-Härte zwischen 70 und 80 (Shore A) auf und sollten profiliert sein.
Zu den Anlegeleitern zählen auch Leitern für Spezialaufgaben wie Glasreiniger- oder Obstbaumleitern.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Anhang 1 BetrSichV Nr. 3.1 und 3.3
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- DIN EN 131 Teil 1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße"
- DIN EN 131 Teil 2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
- DIN EN 131 Teil 3 "Leitern; Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen"
- Din EN 131 Teil 6 "Leitern: Teleskopleitern"
- DIN 4567 Teil 1 "Leitern für den besonderen betrieblichen Gebrauch: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium"
- DIN 4567 Teil 3 "Leitern für den besonderen betrieblichen Gebrauch: Bauleitern"
1 Anforderungen
Für tragbare Anlegeleitern ab einer Länge von 3 m gelten Vorgaben für die Mindeststandbreite. Die erforderliche Standbreite wird nach folgender Formel berechnet:
b2 (bei l1 > 3.000 mm) = b1 + 0,1 l1 + 2 t
b1: Lichtes Maß
l1: Leiternlänge in Anlegestellung
t: Holmbreite
Diese Forderung gilt entsprechend auch für Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden können, z. B. Mehrzweckleitern. Mehrteilige Leitern müssen so gebaut sein, dass die einzelnen Leiterteile ab 3 m nicht mehr als separate Leiter verwendet werden können. Um dies zu verhindern, können z. B. Trennsicherungen eingebaut sein (EN 131-1).
Herstelldatum beachten
Im Unternehmen verwendete Leitern, die vor dem 1.1.2018 hergestellt wurden, haben evtl. keine ausreichende Standbreite. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss dann ermittelt werden, ob die Leiter mit einer Quertraverse ausgerüstet werden muss oder das geforderte Sicherheitsniveau mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann.
Lagerbestände von Leitern, die vor dem 1.1.2018 hergestellt wurden, dürfen noch abverkauft werden. Dagegen müssen Leitern, die ab dem 1.1.2018 produziert wurden, die Forderungen der neuen Norm erfüllen. Beim Kauf neuer Leitern ist daher das Herstelldatum zu beachten.
2 Arten
2.1 Einteilige Anlegeleitern
Anlegeleitern werden aus parallel verlaufenden Holmen mit dazwischen liegenden Sprossen (Sprossenanlegeleitern) oder Stufen (Stufenanlegeleitern) hergestellt (s. Abb. 1). Die mind. 80 mm tiefen Stufen bieten im Vergleich zu den nur mind. 20 mm tiefen Sprossen einen ergonomischeren Stand.
Von Prämien der BG profitieren
Die BG Bau fördert u. a. die Anschaffung von Stufenanlegeleitern als temporären Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in Höhen und Tiefen bis zu 2 m, weitere Kriterien sind, max. 8 Stufen mit mind. 80 mm Tiefe und eine Rutschhemmung von mind. R12.
Das lichte Maß (Fußfreiraum) zwischen den Holmen beträgt mindestens 280 mm. Als Werkstoffe sind Aluminium, Stahl, Holz und glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) gebräuchlich. Alle 4 Holmenden müssen mit geeigneten Abrutschsicherungen (Leiterfüßen) versehen sein. Nur wenn die Form der Sprossen (z. B. Dreikantsprossen) die Anlegerichtung der Leiter vorgibt, müssen nur die unteren Holmenden als Leiterfüße ausgeführt sein. Die oberen Holmenden sind aber zur Vermeidung des Hängenbleibens mit Stopfen etc. zu verschließen.
Einteilige Anlegeleitern werden bis zu einer Länge von ca. 8 m hergestellt. Längere einteilige Anlegeleitern sind sperrig und nicht mehr sicher zu handhaben.
Abb. 1: Anlegeleiter (Quelle: KRAUSE)
2.2 Zwei- und dreiteilige Schiebeleitern
Zwei- und dreiteilige Anlegeleitern wurden entwickelt, um größere Höhen von Anlegeleitern aus erreichen zu können. Sie werden als Schiebeleitern bezeichnet. Es handelt sich entweder um ausschiebbare oder mit einem Seilzug ausziehbare Leitern. Die zweiteilige Schiebeleiter kann bis zu einer Gesamtlänge von etwa 12 m, die dreiteilige Schiebeleiter bis zu einer Gesamtlänge von etwa 16 m in Sprossenabständen verstellt werden.
Zwei- oder dreiteilige Schiebeleitern werden aus 2 bzw. 3 in Beschlägen übereinander geführten Sprossenanlegeleitern gebildet. Die obere(n) Leiter(n) sind mit Steckhaken ausgestattet, mit denen sich diese Leiterteile in Sprossenabständen verschieben und arretieren lassen. Die Steckhaken müssen Abhebesicherungen aufweisen, damit sich die Leiterteile – z. B. beim Versetzen der ausgeschobenen Leiter – nicht unbeabsichtigt voneinander lösen können.
Wird das Ausschieben der Leiterteile mittels Seilzug durchgeführt, werden diese Leitern oft auch Seilzugleitern genannt (s. Abb. 2). Hier ...