Die Sicherheit von Leitern im Betrieb – ein unterschätztes Problem?

Ein wichtiger Grund für die hohe Anzahl an Unfällen in Bezug auf Aufstiegshilfen im betrieblichen Einsatz ist eine fehlerhafte Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld der Tätigkeit. Denn dabei muss das Unternehmen sich festlegen, mit welcher Steighilfe den Beschäftigten ein sicherer Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen möglich gemacht werden soll. Dabei stellen sich Frage wie: Ist eine Leiter wirklich die richtige Wahl? Oder sollte doch lieber eine Hubarbeitsbühne verwendet werden? Wenn doch eine Leiter, wie sollte diese beschaffen sein? Sollte es eine einfache Anlege- oder eher eine Mehrzweckleiter sein? Soll die Leiter Stufen haben oder reichen Sprossen aus?
Revidierte Leiternorm DIN EN 131
Die Leiternorm wurde 2018 revidiert und hat damit wichtige neue Weichenstellungen für den sicheren Gebrauch von Leitern vorgenommen. Dazu gehören:
- Alle Anlegeleiter dürfen ab einer Länge von 3 Metern nur noch mit einer Standverbreitung (Traverse) genutzt werden, welche die Standfestigkeit wesentlich verbessert.
- Die Standfestigkeit der Anlegeleiter muss durch die Befestigung der Holme in einer festen oder einesteckbaren Schiene oder aber durch ausschwenkbare Stützfüßchen verbessert werden.
- Werden ältere Leitern ohne die oben genannten Merkmale weiter benutzt werden, muss die Sicherheit der Leitern aus dem Altbestand durch eine befähigte Person erst geprüft werden, bevor auf ihnen weitergearbeitet werden kann.
- Leitern müssen von den Herstellern mit Symbolen gekennzeichnet werden, die dem Käufer Auskunft darüber geben, ob sie für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen.
- In Betrieben dürfen nur noch gewerbliche Leitern verwendet werden.
Neue Technische Regel für Betriebssicherheit
Auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) haben ihre Regeln angepasst. Für die gewerbliche Nutzung von Leitern wurden kamen folgende Punkte neu hinzu:
- Geeignete Leitern (egal ob Leiter mit Sprossen oder Stufen) dürfen nur noch bis zu einer Höhe von 5 Metern eingesetzt werden.
- Ab einer Höhe von mehr als 5 Metern müssen Leitern durch andere Steighilfen ersetzt werden, zum Beispiel Gerüste oder Kranwagen mit Personenbeförderungskörben.
- Auf Leitern mit Höhen zwischen 2 und 5 Metern dürfen Beschäftigte nicht mehr als zwei Stunden tätig sein.
- Muss ein Beschäftigter auf einer Leiter länger als zwei Stunden arbeiten, so darf er das nur auf einer Leiter mit Stufen, nicht Sprossen, tun. Der Unterschied von Stufen und Sprossen: Sprossen habe eine maximale Tiefe von 80 mm, Stufen von mehr als 80 mm.
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