Sicherer Umgang mit Kältemitteln bei Wärmepumpen

Wärmepumpen sind Wärmekraftmaschinen, die unter der Verwendung von elektrischer Energie einem Umgebungsmedium Wärme entziehen und damit Heizwärme für Wohnung und Warmwasser erzeugen. Was für den technische Laien erst einmal widersprüchlich klingend, tun sie dadurch, indem sie ein Kältemittel zum Verdampfen bringen.
Wärmepumpentypen und Kältemittelarten
Ein wichtiger Bestandteil für die Leistungsfähigkeit einer Wärmepumpe ist also das Kältemittel. Es zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf und überträgt die Wärme. Insbesondere Einzelanlagen, sogenannte Monoblockgeräte, müssen in der Regel kein zweites Mal mit dem Kältemittel befüllt werden. Anders ist es bei sogenannten Split-Wärmepumpen, die aus voneinander getrennten Innen- und Außeneinheiten bestehen. Zwar sind diese zumeist auch vorbefüllt, oft ist aber nach Inbetriebnahme eine weitere Befüllung erforderlich.
Es gibt eine Vielzahl an Kältemitteln mit unterschiedlichen Eigenschaften. Zu den künstlich hergestellten Kältemitteln zählen die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sowie die Fluorkohlenwasserstoffe (FKW). Zunehmend werden aber natürliche Kältemittel eingesetzt, insbesondere Propangas. Dies geschieht vorwiegend aus Klimaschutzgründen. Somit werden Propan und andere natürliche Kältemittel auch in Zukunft keinen gesetzlichen Einschränkungen bei ihrer Nutzung unterliegen. Sie können darüber hinaus nach der Nutzungsdauer einer Wärmepumpe recycelt werden.
Für die Arbeitssicherheit kritisch ist aber, dass viele natürliche Kältemittel, vor allem aber Propan, brennbar und besonders explosiv sind – auch wenn sie andererseits weniger toxisch sind als die synthetischen Kältemittel.
Be- und Umfüllen
Die Befüllung einer Wärmepumpe mit einem Kältemittel dauert etwa zwei Stunden. Werden Einzelanlagen installiert, sind sie, wie oben erwähnt, bereits mit Kältemittel befüllt, und es muss nur der Anschluss an den Heizkreis hergestellt werden. Bei Splitanlagen ist oft eine weitere Befüllung vor Ort im Anwenderbetrieb notwendig. Diese Aufgabe darf ausschließlich eine Fachkraft mit Sachkundenachweis über den Umgang mit Kältemitteln übernehmen, was aber ebenso für Wartungen oder Reparaturen gilt.
Das Umfüllen von flüssigem Kältemittel kann zu elektrostatischen Aufladungen führen, daher muss eine ausreichende Erdung gewährleistet sein. Weiterhin sollten die Ventile bei den Kältemittel-Druckgasflaschen gut vor mechanischen und thermischen Einwirkungen geschützt werden. Denn beim Austritt von brennbarem Gas entsteht in den meisten Fällen auch sofort eine explosionsfähige Atmosphäre. Neben Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen droht Beschäftigten bei hohen Konzentrationen in der Luft sogar das Ersticken.
Schutzausrüstung
Das Tragen geeigneter PSA beim Umgang mit Kältemitteln ist daher sehr wichtig. Bei allen Tätigkeiten an Wärmepumpen müssen die eingesetzten Beschäftigten zumindest ein Visier, thermoisolierende Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe tragen. Die Sicherheitsschuhe sorgen dafür, dass auf dem ableitfähigen Boden eine elektrostatische Aufladung der Person und eine Funkenbildung verhindert werden kann.
Besonders zu beachten ist bei der Befüllung auch, dass das Kältemittel schlagartig freigesetzt wird, wobei es viel Wärme aus der Umgebung aufnimmt. Dann kann es schnell zu Unterkühlungen und unter Umständen sogar Erfrierungen kommen, da sich das Gas beim Entspannen extrem stark abkühlt.
Brand- und Explosionsschutz bei der Lagerung
Trotz aller Gefahr, die von Wärmepumpen und Kältemitteln ausgeht: Vorbefüllte Wärmepumpen sind nur mit wenigen Ausnahmen Gegenstand europäischer oder nationaler Regelwerke zur Gefahrstofflagerung. Es bestehen weder Kennzeichnungspflichten gemäß Gefahrstoffverordnung noch müssen die Vorgaben der TRGS 510 zur Gefahrstofflagerung in ortsunabhängigen Behältern eingehalten werden.
Das alles bedeutet aber keineswegs, dass die Gefährdungen durch die Lagerung von Kältemitteln zu unterschätzen sind. Eine weitere Gefahrenquelle: Durch eventuelle Transportbeschädigungen können Kältemittel freigesetzt werden. Daher sollten die Lagerbereiche entsprechend gekennzeichnet und wegen der Brand- und Explosionsgefährdung die Feuerwehrpläne und Brandschutzkonzepte unbedingt angepasst werden.
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