Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:
- Apotheker in öffentlichen oder privaten Apotheken,
- Apotheker in Krankenhäusern,
- Apotheker in Prüfinstitutionen,
- Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure,
- pharmazeutisch-technische Assistenten,
- pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.
In einer öffentlichen Apotheke in Deutschland arbeiten im Durchschnitt etwa 7 Personen. Jeder dritte Beschäftigte in einer Apotheke ist Apotheker. Mehr als zwei Drittel dieser Approbierten sind weiblich.[1]
Die Apotheker werden durch pharmazeutisch-technische Assistenten bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte unterstützt.
Möglichkeiten zur Beschäftigung sind auch gegeben in Prüfinstitutionen, in Behörden und Verwaltungen sowie an Universitäten und Lehranstalten.
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