Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1]

  • Nachweis der pharmazeutischen Ausbildung und bestandenen Prüfung und der gemäß Approbationsordnung erteilten Approbation als Apotheker,
  • Betriebserlaubnis zur Führung einer Apotheke gemäß Abschn. 1 ApoG,
  • exaktes Arbeiten bei Zubereitung und Ausgabe von Arzneien nach ganz bestimmten und sehr präzisen Regeln (gesetzliche Vorschriften) und demzufolge hohes Maß an Verantwortung und Konzentration,
  • Selbstdisziplin, Gelassenheit, Geduld und Anpassung gegenüber Kunden und Mitarbeitern,
  • Transportarbeiten von Hand (wie Kartons, Körben usw., z. T. mit Transporthilfsmitteln),
  • Umgang mit abgepackten Arzneimitteln, sowie den für die Arzneimittelherstellung üblicherweise verwendeten chemischen, tierischen und pflanzlichen Substanzen,
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, von denen eine Reihe hochgiftig, giftig und z. T. auch krebserzeugend sind,
  • häufig Arbeiten unter Zeitdruck, Stress und Hektik,
  • korrekte Nachweisführung über Bestand und Abgabe von Gefahrstoffen und Arzneimitteln,
  • Beherrschung der Terminologie der Wirk- und Hilfsstoffe,
  • ausgeprägter Sinn für Hilfsbereitschaft und Empfinden gegenüber kranker und älterer Menschen, guter Umgangston mit Verbrauchern (Ärzte, Patienten, Kunden), Geduld, Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen in Abhängigkeit von Alter, Herkunft und Bildungsstand des Publikums,
  • Führen einer Apotheke nach gesundheitsförderlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in ihrer Einheit,
  • Herstellung eigener Rezepturen (ca. 1 % der abgegebenen Medikamente in öffentlichen Apotheken),
  • Korrektur und/oder Beratung der Ärzte bei falscher Verordnung/Dosierung bzw. notwendigen Ersatzmedikamenten,
  • Computerbedienung zur Nachweisführung (Warenein- und -ausgang, Rezeptumfang),
  • Umgang mit einer Vielzahl von Geräten und Prüfmitteln (Mindeststandard gemäß § 4 ApBetrO),
  • Sammeln, Sichten und Bewerten von Risiken,
  • häufiges Arbeiten unter künstlicher Beleuchtung,
  • gutes Sehvermögen in der Nähe, normales Farbensehen,
  • gutes Hör- und Sprechvermögen,
  • normaler Geruchs- und Geschmackssinn,
  • Finger- und Handgeschicklichkeit in Verbindung mit beidhändigem Arbeiten (Fein- und Präzisionsarbeiten),
  • Funktionsfähigkeit der Beine und der Wirbelsäule,
  • Widerstandsfähigkeit der Haut,
  • sehr gute Merkfähigkeit und Wahrnehmungsgenauigkeit.
[1] Scholz/Wittgens: Arbeitsmedizinische Berufskunde, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, 1992.

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