In der Betriebsanweisung regelt das Unternehmen den sicheren Umgang der Beschäftigten sowie ggf. auch von Dritten (z. B. Gästen) mit den vorhandenen Gefahrstoffen, die sichere Verwendung der als gefährlich erachteten Arbeitsmitteln sowie die Sicherheitsanforderungen bei gefährlichen Verfahren und Arbeitsabläufen. Für die Beschäftigten sind die Betriebsanweisungen – wie auch alle anderen Arbeitsanweisungen – verpflichtend. Betriebsanweisungen stellen arbeitsschutzbezogene Anweisungen eines Unternehmens an seine Beschäftigten dar. Ihr besonderes Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Eine Betriebsanweisung ist nicht gleichzusetzen mit einer Betriebsanleitung oder Gebrauchsanweisung. Betriebsanleitungen sind vom Hersteller zu erstellen und mitzuliefern. Sie stellen eine Anleitung des Herstellers zur richtigen Verwendung und Behandlung eines Gerätes oder eines Gegenstands dar.

 
Praxis-Tipp

Erstellung der erforderlichen Betriebsanweisungen

  • Begrenzen Sie die Anzahl der Betriebsanweisungen

    Bei Gefahrstoffen können Gefahrstoffgruppen gebildet werden. Dadurch lassen sich mehrere Betriebsanweisungen zu einer zusammenführen.

  • Verwenden Sie für die Erstellung der betriebsspezifischen Betriebsanweisung

    • die Anleitung bzw. das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers und/oder
    • die Vorlagen der Unfallversicherungsträger.
  • Auch hier können Videos zur Unterstützung eingesetzt werden.

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