Einige nicht-staatliche Organisationen haben durch ihre Arbeit wertvollen Anteil an Verbesserungen im forstlichen Arbeitsschutz, so das oben bereits erwähnte KWF. Das zentrale Anliegen des KWF ist es, innovative Entwicklungen, mit denen der Arbeitsplatz im Wald sicherer gemacht werden kann, anzuregen, zu begleiten, hinsichtlich ihrer Wirkung zu untersuchen und zum Abschluss auch zu zertifizieren. Beispiel: Mineralöle, vor allem Altöle, zur Schmierung der Motorsägenketten sind umweltgefährdend und führen außerdem zu Hautirritationen. Heute dürfen nur noch Bio-Produkte verwendet werden, deren Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit im Rahmen eines KWF-Tests nachgewiesen wurde.
Ein weiteres Beispiel ist das Ansprühen von Bäumen oder Stämmen. Dabei werden zusammen mit der Farbe auch Lösungsmittel und Treibgase ausgeblasen. Ein Teil dieser Stoffe wird vom Anwender unweigerlich eingeatmet. Viele dieser Lösungsmittel sind eingestuft in die Gesundheits-Gefahrenstufen "sehr hoch", "hoch" und "mittel". Das KWF hat festgelegt, dass für Produkte, die vom KWF getestet und für den Einsatz bei der Waldarbeit anerkannt werden sollen, die Gefährdungsstufe nicht schlechter als "gering" sein darf.
Bei der motormanuellen Holzernte werden für das Zufallbringen der Bäume Keile mit einem starken Hammer in den Fällkerb getrieben, eine körperliche Schwerstarbeit. Ungeeignetes Werkzeug kann zu schweren Unfällen führen. Besonders die beliebten Kunststoffkeile können "explodieren", d. h., es fliegen bei starker Beanspruchung Teile davon weg, sodass es in der Vergangenheit schon zu schweren Verletzungen gekommen ist. Das KWF prüft Keile unter praxisnahen Bedingungen mit hohen Schlagbelastungen sowie bei hohen und tiefen Temperaturen.
Auch die Waldzertifizierungsorganisation "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes" (PEFC) setzt sich für neue Entwicklungen ein, die die Arbeit der Waldarbeiter und Forstleute verbessert. So ist die generelle Verwendung von benzolfreiem Sonderkraftstoff schon seit 2011 Bestandteil der PEFC-Leitlinien. Für die Brennholzselbstwerber greift seit 2013 die PEFC-Regelung, dass alle privaten Selbstwerber einen Motorsägen-Grundlehrgang absolviert haben müssen. Hierzu wurden in den letzten Jahren viele Kurse angeboten und mehrere Tausend Menschen geschult. Seit 2014 werden für Waldarbeiten im zertifizierten Wald nur noch zertifizierte Dienstleister eingesetzt. Da es mittlerweile fast flächendeckend zertifizierte Forstunternehmer gibt, konnten die meisten Waldbesitzer dieser Vorgabe leicht nachkommen. Gleichzeitig stieg durch die Nachfrage nach besonders qualifizierten und zertifizierten Unternehmen das Arbeitsschutz-Niveau indirekt auch bei den forstlichen Dienstleistern.