Bei dem hier betrachteten Unternehmen handelt es sich um einen mittelständischen Elektrofachbetrieb. Der vor fast fünfzig Jahren gegründete Handwerksbetrieb beschäftigt derzeit ca. 50 Mitarbeiter – davon 10 Auszubildende. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte des Betriebes sind:

  • Planung und Bau von Elektroanlagen,
  • Wartung und Instandhaltung von Elektroanlagen,
  • hochwertige Elektroinstallationen und
  • Planung und Installation hochwertiger Sicherheitstechnik.

Zu den Kunden zählen neben privaten und öffentlichen Auftraggebern auch Großbetriebe, mit denen teilweise langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen.

3.4.1 Anstoß für die Einführung des systematischen Arbeitsschutzes

2005 führte einer der Großkunden des Elektrofachbetriebes freiwillig ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) entsprechend dem AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme" ein und ließ die Wirksamkeit des AMS durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft begutachten ("zertifizieren").

Dieses AMS fordert u. a. eine Regelung der Zusammenarbeit mit den Fremdfirmen in Fragen des Arbeitsschutzes. Diese Forderung veranlasste die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kunden, mit den Kontraktoren Gespräche zu führen und dort Betriebsbegehungen durchzuführen. Besprochen wurden vor allem:

  • das Anliegen des Kunden, gemeinsam mit seinen Kontraktoren den Arbeitsschutz aller auf dem Gelände tätigen Betriebe kontinuierlich zu verbessern,
  • die Organisation des Arbeitsschutzes des jeweiligen Kontraktors,
  • dessen Präventionsmaßnahmen sowie
  • ausgehend von den Begehungen die gelebte Arbeitsschutzpraxis auf den Baustellen.

Diese Recherchen erfolgten nicht, wie häufig praktiziert, als bloße Kontrolle, sondern in kollegialer Form als Check "Was läuft gut und wo besteht Handlungsbedarf" und als Hilfestellung. Die Ergebnisse dieses Checks lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Arbeitsschutz des Elektrofachbetriebes ist weitgehend auf einem guten Stand. Er ist jedoch nicht systematisch organisiert und eine wirksame Umsetzung ist nur in Einzelfällen nachweisbar. Im Vergleich zu anderen kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben ist dies ein typisches Bild.

Entsprechend der AMS-Forderung, den Arbeitsschutz im eigenen Unternehmen unter Einbeziehung der beauftragten Kontraktoren kontinuierlich zu verbessern, diskutierte die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kunden die Ergebnisse seines Checks mit dem beauftragten Elektrofachbetrieb. Die Fachkraft des Kunden zeigte dabei auf, was im Arbeitsschutz gut läuft, wo Handlungsbedarf besteht und wie dieser mit einem vertretbaren Aufwand bewältigt werden kann.

Als wesentlicher Handlungsbedarf wurde erkannt:

  1. Regelung der schriftlichen Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz.
  2. Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation.
  3. Unterweisungen aller Beteiligten und deren Dokumentation.
  4. Regelung, Durchführung und Dokumentation der sicherheitstechnischen Prüfungen.

Die Geschäftsführer des Handwerksbetriebs entschieden sich für die Einführung eines betriebsspezifischen Arbeitsschutz-Managementsystems, das sich am "Nationalen Leitfaden für AMS" orientiert. Gründe waren :

  • die langjährige konstruktive Zusammenarbeit,
  • die aufgezeigte Lösungsstrategie,
  • ein Musterhandbuch als Leitfaden und
  • das Angebot des Kunden, den Elektrofachbetrieb beim Aufbau eines wirkungsvollen Arbeitsschutzes mit System zu unterstützen.

3.4.2 Einführung des Arbeitsschutz-Managementsystems

Die Geschäftsführung des Elektrofachbetriebs ging zur Einführung ihres AMS eine Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ihres Kunden ein, weil sie über das erforderliche Know-how und die praktische Erfahrungen mit der AMS-Einführung verfügte. Die Einführung des AMS in dem Elektrofachbetrieb lief folgendermaßen ab:

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kunden erläuterte der Geschäftsführung anhand des von ihr erstellten Musterhandbuchs "Sicherheit und Gesundheit" die Vorgehensweise eines systematisch angewendeten Arbeitsschutzes.
  • Ausgehend von diesem Info-Gespräch legte die Geschäftsführung zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ihres Kunden den Aufbau eines betriebsspezifischen AMS fest. Da der Elektrofachbetrieb bis zu diesem Zeitpunkt kein Managementsystem eingeführt hatte, in das man das AMS hätte einbinden können, wurde ein eigenständiges AMS konzipiert.
  • Festlegung des Dokumentationssystems: Entsprechend der Systematik des Musterhandbuches wurde der Systemaufbau mit Systemstrukturen, Ordnungsnummern und Dokumentation festgelegt. Die Vorschläge der BG ETF zum Aufbau eines AMS wurden dabei berücksichtigt.
  • Festlegung der Aufbauorganisation: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erarbeitete gemeinsam mit Vertretern des Betriebs:

    • Beschreibungen der Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz der einzelnen innerbetrieblichen Funktionen (Geschäftsführer, Meister, Obermonteur, Monteur, Sachbearbeiter) unter Berücksichtigung der bereits bestehenden und funktionierenden Regelungen,
    • eine Richtlinie zur Aufbauorganisation bestehend aus einem Organigramm, einer Aufstellung der Funktionsträger sowie Funktionsbeschreibungen.
  • Festlegung der Ablauforganisation: Die erforderlichen Regelunge...

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