Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
ASA-Sitzungen einmal pro Quartal sind die Vorgabe des Gesetzgebers. Entsprechend sind die Weisungen von Aufsichtsbehörden, wenn das Thema Gegenstand von Beratungen und Kontrollen ist. Allerdings sagt die Anzahl von ASA-Sitzungen als solches nichts über die Qualität der Arbeitsschutzorganisation eines Betriebs aus.
Wenn ansonsten Themen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen kaum eine Rolle spielen, reichen 4 ASA-Sitzungen im Jahr nicht aus, um die nötigen Prozesse anzustoßen, Maßnahmen umzusetzen und Sicherheitsbewusstsein und Unternehmenskultur zu verbessern.
Auf der anderen Seite haben kleine Betriebe oder Organisationseinheiten schon aufgrund der geringen Betreuungszeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt keine Möglichkeit, 4 ASA-Sitzungen jährlich mit der im Gesetz vorgesehenen Besetzung durchzuführen.
Und wo Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes integraler Bestandteil der Unternehmenskultur sind und in vielen Entwicklungsprozessen und Entscheidungen mitgedacht und entwickelt werden, gibt es manchmal kaum ausreichend Themen, die quartalsweise in der ASA-Sitzung speziell zu besprechen wären. Das gilt besonders in Handels- und Dienstleistungsunternehmen, in denen technische Risiken nur eine geringe Rolle spielen und wenig Veränderungen in diesem Bereich anfallen.
Der Sitzungsaufwand sollte auf jeden Fall in einem sinnvollen Verhältnis zur Unternehmensstruktur und zum jeweiligen Beratungsbedarf stehen. Häufige ASA-Sitzungen, in denen wenig relevante Themen diskutiert und kaum Entscheidungen getroffen werden, sind kein Zeichen von konsequent praktiziertem Arbeitsschutz, sondern schaden eher dem Thema, weil wesentliche Funktions- und Entscheidungsträger auf diese Weise die Arbeit kaum ernst nehmen und sich oft schnell daraus zurückziehen.
In kleinen Unternehmen mit geringem Beratungsbedarf kann es folglich sein, dass ein- bis zweimal im Jahr ASA-Sitzungen mit externen Beratern (Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt) durchgeführt werden und zwischendurch intern kurze Treffen stattfinden (ggf. in Zusammenhang mit aus anderen Gründen angesetzten Besprechungen), in denen die wenigen anstehenden Fragen besprochen und kurz dokumentiert werden.
Qualität geht vor Quantität
Ein Betrieb sollte eine funktionierende ASA-Struktur vorweisen können. Das trägt dazu bei, Haftungsrisiken zu vermeiden, die auf ein Organisationsverschulden im Arbeitschutz zurückzuführen wären. Wichtig sind kontinuierlich durchgeführte ASA-Sitzungen mit einer nachvollziehbaren Themenstellung. Es sollte erkennbar sein, dass Themen tatsächlich bearbeitet werden und so die Umsetzung von Maßnahmen bzw. nötige Verbesserungen von Arbeitsbedingungen und Strukturen auf den Weg kommen. Auch wenn qualifizierte Funktionsträger teilnehmen, sagt das etwas darüber aus, wie sehr sich ein Unternehmen in der ASA-Arbeit engagiert. Wenn alles das gegeben ist, ist das zum Nachweis auch gegenüber Aufsichtsbehörden viel wesentlicher als die Frage, ob in einem Jahr eventuell nur 3 statt der vorgesehenen 4 Sitzungen stattgefunden haben.