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1. Was zählt zu versicherten Tätigkeiten, die als Wegeunfall bezeichnet werden?
a) Nutzung einer Fahrgemeinschaft.
b) Wegabweichung zur Unterbringung von Kindern.
c) Fahrt zur Tankstelle auf dem Weg zur oder von der Arbeit.
2. Muss ein Arbeitsunfall angezeigt werden?
a) Ja, wenn der Arzt dem Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalls Erste Hilfe leistet.
b) Ja, jeder Arbeitsunfall ist zu dokumentieren. Unfälle mit bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit in das Verbandbuch eintragen, Unfälle mit Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen durch eine schriftliche Unfallanzeige anzeigen.
c) Nein, nicht jeder Unfall muss gemeldet werden. Wenn es sich nur um eine leichte Verletzung handelt, ist eine Anzeige nicht notwendig.
3. Wie lange muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, bis der gesetzliche Unfallversicherungsträger die Zahlung des Verletztengeldes übernimmt?
a) bis zu 2 Monaten
b) bis zu 6 Wochen
c) bis zu 3 Tagen

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