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Name: | ||||
Vorname: | ||||
Datum: | ||||
1. | Was zählt zu versicherten Tätigkeiten, die als Wegeunfall bezeichnet werden? | |||
a) | Nutzung einer Fahrgemeinschaft. | □ | ||
b) | Wegabweichung zur Unterbringung von Kindern. | □ | ||
c) | Fahrt zur Tankstelle auf dem Weg zur oder von der Arbeit. | □ | ||
2. | Muss ein Arbeitsunfall angezeigt werden? | |||
a) | Ja, wenn der Arzt dem Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalls Erste Hilfe leistet. | □ | ||
b) | Ja, jeder Arbeitsunfall ist zu dokumentieren. Unfälle mit bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit in das Verbandbuch eintragen, Unfälle mit Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen durch eine schriftliche Unfallanzeige anzeigen. | □ | ||
c) | Nein, nicht jeder Unfall muss gemeldet werden. Wenn es sich nur um eine leichte Verletzung handelt, ist eine Anzeige nicht notwendig. | □ | ||
3. | Wie lange muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, bis der gesetzliche Unfallversicherungsträger die Zahlung des Verletztengeldes übernimmt? | |||
a) | bis zu 2 Monaten | □ | ||
b) | bis zu 6 Wochen | □ | ||
c) | bis zu 3 Tagen | □ |
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