Dipl.-Chem. Matthias Plog
2019 sind Änderungen und Ergänzungen zur TRGS 519 veröffentlicht worden. Diese umfassen neue Meldebögen, Spezifizierungen der Anforderungen an Entstauber und, als Kernstück, die neue Anlage 9 "Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)". Bei der Matrix handelt es sich um eine von den Experten des Arbeitskreises TRGS 519 unter Berücksichtigung aller vorliegenden sowie neu generierten Daten erstellten Bewertung, welche Expositionshöhe bei verschiedenen Tätigkeiten mit Asbest zu erwarten ist. Basierend auf der Vermutungswirkung der TRGS 519 kann eine anwendende Firma davon ausgehen, dass sie, wenn sie die entsprechenden Maßnahmen einhält, im angegebenen Expositionsband verbleibt.
Die Matrix hat einen relativ simplen Aufbau. In der ersten Spalte erfolgt eine Nummerierung, danach die Beschreibung der Tätigkeit. Aus der Beschreibung sollte einem Anwender klar werden, was bei der Bewertung betrachtet wurde.
In der dritten Spalte wird das Arbeitsverfahren beschrieben. Hier wird sehr häufig Bezug auf BT-Verfahren genommen. Bei den BT-Verfahren handelt es sich um die behördlich zugelassenen emissionsarmen Verfahren. Die Tätigkeiten, die in der Matrix beschrieben werden, sind nicht die Tätigkeiten, für die das Verfahren geprüft wurde.
In der vierten Spalte befindet sich die Risikozuordnung. Hier sind 4 farblich hinterlegte Optionen möglich. Die erste Option sind hellblau hinterlegte Risiken, bei denen keine Tätigkeit mit Asbest vorliegt. Hier sind keine Vorgaben der TRGS 519 zu beachten, sehr wohl aber Maßnahmen entsprechend den anderen vorkommenden Gefahren zu ergreifen. Die zweite Option sind grün hinterlegte niedrige Risiken. Dies sind Tätigkeiten mit einer Exposition unter 10.000 Fasern/m3. Die dritte, gelb hinterlegte Option ist das mittlere Risiko unter 100.000 Fasern/m3, aber über 10.000 Fasern/m3. Und als vierte Option das rot hinterlegte hohe Risiko von über 100.000 Fasern/m3.
Bei der Zuordnung des Risikos ist zudem angegeben, wenn es nicht auf Messdaten, sondern auf einer Expertenabschätzung etc. beruht.
Die fünfte Spalte beschreibt mögliche Einschränkungen der Anwendung/Tätigkeit. Es ist ein derzeit noch nicht benötigtes Feld, um Teilmengen der Tätigkeit, von denen ein besonderes Risiko ausgeht, definieren und ausnehmen zu können.
Die sechste Spalte beschreibt – mit zum Teil vor der Tabelle definierten Abkürzungen – die zu verwendenden Schutzmaßnahmen. Wenn emissionsarme Verfahren verwendet werden, wird dort zumeist auf die Maßnahmen des BT-Verfahrens verwiesen.
Die siebte und letzte Spalte beschreibt – wieder mit vorher definierten Abkürzungen – die benötigte Qualifikation, sowohl für die "Verantwortliche Person" als auch für die "Aufsichtsführende Person" (s. a. Abschn. 6.1 und 6.2).